Majestic Gold reagiert auf Einberufungsverlangen eines Aktionärs und gibt Datum der Jahreshauptversammlung bekannt
Das Board of Directors von Majestic Gold Corp. (TSX.V: MJS, FWB: A0BK1D) (das Unternehmen) berichtet, dass es auf Anraten seines Rechtsberaters entschieden hat, dass das Einberufungsverlangen eines Aktionärs von Herrn Fan Zhong Kong vom 28. Mai 2026 (das Einberufungsverlangen) kein gültiges Einberufungsverlangen eines Aktionärs gemäß Business Corporations Act (British Columbia) (das Gesetz) ist. Dementsprechend wird das Unternehmen keine Aktionärsversammlung als Reaktion auf das Einberufungsverlangen einberufen.Das Einberufungsverlangen schlägt unter anderem eine Wahl von Direktoren und die Festsetzung der Anzahl an Direktoren auf vier vor. Allerdings werden darin keine Direktoren vorgeschlagen, und es enthält auch keine ausreichenden Informationen dazu noch zu anderen darin vorgeschlagenen Punkten. Das Board of Directors wurde vom Rechtsberater darüber informiert, dass das Einberufungsverlangen Mängel aufweist und kein gesetzlich gültiges Einberufungsverlangen ist.
Das Unternehmen hat Herrn Kong darüber informiert, dass er, wenn er eine Versammlung einberufen möchte, um die in seinem Einberufungsverlangen dargestellten Punkte zu erörtern, ein neues Einberufungsverlangen einreichen kann, in dem die zuvor genannten Mängel behoben sind. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die im Einberufungsverlangen dargelegten Punkte genau die Punkte sind, die üblicherweise auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden, die das Unternehmen, wie weiter unten genauer erklärt, vor Ablauf der gesetzlichen Frist abhalten möchte.
Außerdem hat Herr Kong vor dem Supreme Court von British Columbia Verfahren eingeleitet, um unter anderem eine einstweilige Verfügung zu erzielen, die es dem Unternehmen untersagt, die am 21. Mai 2026 angekündigte, nicht vermittelte Privatplatzierung durchzuführen, bis entweder die Petition angehört wurde oder die Jahreshauptversammlung des Unternehmens stattgefunden hat. In der zugrundeliegenden Petition beantragt Herr Kong außerdem die Abberufung von vier Direktoren aus ihrem Amt. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe von Herrn Kong und beabsichtigt, sich im besten Interesse aller Stakeholder energisch dagegen zu verteidigen.
Das Unternehmen gibt außerdem bekannt, dass es die Jahreshauptversammlung (die Versammlung) für den 31. Juli 2026 einberufen hat. Das Unternehmen wird zu gegebener Zeit Weiteres zur Versammlung bekannt geben, unter anderem den Stichtag, und den Aktionären im Vorfeld der Versammlung ein Informationsrundschreiben des Managements zusenden.
Über Majestic Gold Corp.
Majestic Gold Corp. ist ein kostengünstiger Junior-Goldproduzent, der kommerzielle Goldproduktion im Osten der Provinz Shandong in China betreibt und Bergbaubetriebe in seinen Goldminen Songjiagou und auf dem Goldprojekt Mujin hat. Weitere Informationen zum Unternehmen und seinen Projekten finden Sie auf www.sedarplus.ca und der Unternehmenswebsite unter www.majesticgold.com.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
James Mackie, Chief Financial Officer & Corporate Secretary
Telefon: (604) 560-9060
E-Mail: info@majesticgold.com
Website: www.majesticgold.com
Zukunftsgerichtete Informationen: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, einschließlich Aussagen bezüglich der Hauptversammlung, des Stichtags, des Versands des Informationsrundschreibens der Geschäftsführung und des von Herrn Kong eingeleiteten Verfahrens. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
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