Landgericht Neuruppin verwirft Beschwerde gegen den Insolvenzplan als unzulässig
Oranienburg, 20. März 2017 - Das Landgericht Neuruppin als Beschwerdegericht hat am 16. März 2017 die einzig fristgerecht gegen den Bestätigungsbeschluss des Amtsgerichts eingelegte sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen; die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist die Sanierung des Biogasanlagenbetreibers beendet und das Insolvenzverfahren kann nunmehr kurzfristig aufgehoben werden.
Die KTG Energie AG hatte in Folge der Insolvenz der früheren Mehrheitsgesellschafterin, der KTG Agrar SE im Juli 2016 ebenfalls Insolvenz anmelden müssen. Dies erfolgte im September 2016. Zum 1. Dezember 2016 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und noch im Dezember ein Insolvenzplan vorgelegt. Diesem Insolvenzplan wurde in der Gläubigerversammlung vom 3. Februar 2017 mehrheitlich zugestimmt. Nach der nun endgültigen Entscheidung werden die notwendigen rechtlichen Schritte kurzfristig umgesetzt werden, so dass die Unternehmensgruppe sich wieder auf das operative Geschäft konzentrieren kann.
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