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Uranium Energy Corp.
Uranium Energy Corp.
Registriert in: USA WKN: A0JDRR Rohstoffe:
Art: Originalaktie ISIN: US9168961038 Uran
Titan
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Uranium Energy Corp. mit Update zu den Goliad-Aktivitäten

16.05.2007 | 15:11 Uhr | DGAP
Austin, Texas, USA - 16. Mai 2007 - Uranium Energy Corp. berichtet bereits zum vierten Mal in diesem Jahr über den erreichten Fortschritt auf seinem Goliad-Projekt im Süden von Texas, das sich vollständig im Besitz des Unternehmens befindet.

Texas Railroad Commission kommt zu dem Schluss, dass die Bohraktivitäten keine Goliad-Quellen kontaminiert haben, und weist Beschwerde ab

Die Aufsichtsbehörde für die Exploration von Bodenschätzen im Staat Texas "Railroad Commission of Texas (RRC)" hat vor kurzem ihre Untersuchung von Beschwerden, wonach die Bohraktivitäten des Unternehmens bestimmte Wasserquellen kontaminiert hätten, abgeschlossen und festgestellt, dass die Bohrungen auf dem Goliad-Projekt von Uranium Energy Corp. die Quellen und die mit ihnen verbundenen Wasser führenden Schichten nicht kontaminiert haben.

Die Untersuchung wurde durchgeführt, nachdem das Unternehmen Vertreter des Bezirks (County) Anfang des Jahres freiwillig dazu eingeladen hatte, bei dem Ziehen von Proben (Baseline Samples) aus regionalen Wasserquellen im Rahmen der Vorbereitungen für die Minengenehmigung anwesend zu sein. Die Proben deuteten auf die Präsenz von natürlich auftretenden Radionukliden im Grundwasser des Untersuchungsgebiets. Einige Bürger von Goliad äußerten die Vermutung, dass möglicherweise die Bohrungen des Unternehmens die "Kontaminierung" verursacht hätten. Jedoch ist laut der Beurteilung durch den Grundwasserexperten (Hydrologen) der RCC "?keine Kontaminierung von Grundwasser als Folge der Bohraktivitäten aufgetreten." Die RCC hat ihre Schlussfolgerungen in einem Brief herausgegeben und darin erklärt, dass die Behörde davon ausgehe, dass die Untersuchung der angeblichen Grundwasserprobleme abgeschlossen sei.

Wie die RRC erläutert, sei es geophysikalisch nicht plausibel, dass Grundwasser durch Bohraktivitäten verteilt würde. Die festgestellte Radioaktivität des Grundwassers stamme aus natürlichen Quellen, die ihrerseits mit den Quellen, aus denen die Proben entnommen worden waren, in Verbindung stünden.

Nachfolgende Prüfungen anderer Wasserquellen durch den Goliad County Groundwater Conservation District haben die Präsenz von natürlich auftretenden Radionukliden in anderen Gebieten des Bezirks bestätigt. Dies ist zu erwarten, da das Goliad County mehrere bekannte Uran-Lagerstätten beherbergt, von denen einige von anderen Unternehmen in der Vergangenheit exploriert wurden.

Uranium Energy strebt Erfüllung der Vorgaben der RCC in Bezug auf die Wiederherstellung der Bohrlöcher an der Oberfläche bis zum 15. Juni an

Bei der Untersuchung der Thematik über die Wasserqualität (siehe oben) hat die RRC auch die Vorgehensweise von Uranium Energy bei der Exploration hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Explorationsgenehmigungen und den entsprechenden Vorschriften überprüft.

Das Ergebnis der Untersuchung hat gezeigt, dass trotz Fehlens einer unmittelbaren Gefahr oder Schädigung verfahrenstechnische Aspekte vorliegen, die die RCC als nicht vorschriftsmäßig einstuft. Bezüglich dieser Punkte hat die RCC eine Abmahnung (notice of violation) erteilt. Die angeordneten Maßnahmen zur Abhilfe beschränken sich auf die Befolgung der üblichen Standards bei der Abdichtung [der Bohrlöcher], zur Markierung des genauen Standorts jeder Bohrung und die Befolgung der Anweisungen der RRC bei der Wiederherstellung der Erdoberfläche.

Das Unternehmen arbeitet gewissenhaft an der Umsetzung der Maßnahmen und dabei in enger Abstimmung mit den Beamten der RCC. Uranium Energy schätzt, die Vorgaben der RCC vollständig schon vor dem Fristablauf per 15. Juni 2007 erfüllen zu können.


Fortschritte im bergbaulichen Genehmigungsverfahren

Das Unternehmen gibt die folgenden Fortschritte bei seinen Genehmigungsaktivitäten für das Goliad-Projekt bekannt:

- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle sind auf Basis von Proben aus den Wasserquellen abgeschlossen;

- Holt Engineering wurde vom Unternehmen mit der Durchführung von geotechnischen Untersuchungen beauftragt;

- Ein qualifizierter Erd-/Boden-Wissenschaftler hat den Entwurf einer Karte des gesamten Projektgebiets im Rahmen der Erd-/Boden- und Sedimentuntersuchungen fertig gestellt;

- Bei der Untersuchung des volkswirtschaftlichen Einflusses und bei der Umwelt-Studie wurden Fortschritte erzielt;

- Fortschritte beim Bergbauplan und bei den Plänen für die Verarbeitungsanlage sind gemacht worden, wobei bis Monatsende mit der Fertigstellung des ersten vollständigen Entwurfes gerechnet wird.


Über Uranium Energy Corp.

Uranium Energy Corp. (Frankfurt WKN: A0JDRR, OTCBB: URME) ist ein junges Rohstoff-Unternehmen mit dem Nahziel der Uran-Produktion in den USA nach der ISR-Bergbau-Methode. Das Unternehmen entwickelt unter anderem das bereits weit fortgeschrittene Goliad-Projekt im Süden von Texas, für das die Aufnahme der Uranförderung in 2009 erwartet wird. Uranium Energy Corp. besitzt eine der größten Datenbanken mit historischen Daten über die Exploration und Entwicklung von Uran-Lagerstätten in den USA. Mit Hilfe dieser Datenbank hat das Unternehmen fortgeschrittene Uranprojekte verteilt über den gesamten Südwesten der USA erworben. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen Spezialisten auf dem Gebiet der Uran-Gewinnung. Uranium Energy Corp. ist bestens positioniert, um vom weltweit ersten, bedeutenden Boom bei den Alternativen Energien zu profitieren. Für weitere Informationen siehe www.uraniumenergy.com .


Kontakt Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp.
Tel.: +1 (604) 682-9775
Fax: +1 (604) 682-3591
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Website: www.uraniumenergy.com


Aktieninformationen:

Kürzel an der OTCBB: URME
Kürzel in Frankfurt und Berlin: U6Z
WKN: A0JDRR
ISIN: US9168961038



"Safe Harbor"-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne der Section 27a des Securities Act von 1933 in seiner letzten Fassung, sowie im Sinne der Section 21e des Securities Exchange Act von 1934 in seiner letzten Fassung. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht ausschließlich historische Tatsachen betreffen, sind vorausschauende Aussagen und enthalten Aussagen zu Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten, die die Zukunft betreffen. Abgesehen von den hier dargelegten historischen Informationen enthalten die Angaben in dieser Presseerklärung vorausschauende Aussagen, die bestimmten Risiken und Unsicherheiten unterworfen sind, durch die die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen Aussagen gemachten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ausführungen abweichen können. Zu solchen Risiken und Unsicherheiten gehören u.a. die Auswirkungen der Produkte von Wettbewerbern, die Fähigkeit zur Befriedigung der Nachfrage von Kunden, die Fähigkeit zur Handhabung von Wachstum, der Erwerb von Technologie, von Ausrüstung oder von Mitarbeitern, die Auswirkungen von volkswirtschaftlichen oder betrieblichen (Branchen-) Bedingungen, die Fähigkeit zur Akquise und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern sowie Faktoren, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann. Die vorausschauenden Aussagen werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung gemacht. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, weder diese Aussagen noch die Gründe zu aktualisieren, denen zu Folge die tatsächlichen Ergebnisse von den vorausschauenden Aussagen abweichen könnten. Das Unternehmen ist der Meinung, dass die in dieser Pressemitteilung geäußerten Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten realistisch sind. Trotzdem kann es keine Garantie für die Korrektheit dieser Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten geben. Investoren werden angehalten, alle hier dargelegten Informationen zu berücksichtigen und auch die in den regelmäßig bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Quartals- und Jahresberichten des Unternehmens genannten Risikofaktoren zu beachten. Diese Pressemitteilung soll kein Verkaufsangebot oder das Einholen eines Kaufangebots darstellen. Auch dürfen Wertpapiere in keinem Rechtsraum (Jurisdiktion) verkauft werden, in dem solche Verkaufsangebote, das Einholen von Kaufangeboten oder Wertpapierverkäufe ohne eine Registrierung bzw. Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen des betreffenden Rechtsraums ungesetzlich wären.






DGAP 16.05.2007
 
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