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Uranium Energy Corp.
Uranium Energy Corp.
Registriert in: USA WKN: A0JDRR Rohstoffe:
Art: Originalaktie ISIN: US9168961038 Uran
Titan
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Uranium Energy Corp. erweitert seinen Beirat um den Juristen und Repräsentanten der Uranbranche Jon Indall

20.03.2007 | 15:14 Uhr | DGAP
Indall gilt als prominenter Vertreter der Uranbranche und blickt zurück auf bedeutende Erfolge als Repräsentant großer amerikanischer Bergbau-Unternehmen in der Gesetzgebung und in Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit Uran.


Austin, Texas, USA - 20. März 2007 - Uranium Energy Corp. gibt bekannt, dass das Unternehmen mit Jon Indall einen zweiten Fachmann in seinen Beirat berufen hat. Herr Indall ist ein prominenter Rechtsanwalt und ein anerkannter Experte, der die Interessen der Uranbranche in den USA vertritt.

Die Karriere von Herrn Indall als Anwalt und Lobbyist umfasst mehr als 30 Jahre. Er ist spezialisiert auf Rohstoff- und Umweltrecht mit einem Schwerpunkt auf den Uran-Bergbau.

Herr Indall war Repräsentant des Branchenverbands "Uranium Producers of America UPA" seit dessen Gründung 1985. UPA ist der Verband der inländischen Uranproduzenten und verfolgt das Ziel, die Wirtschaftlichkeit der einheimischen Uranbranche zu fördern. Jon Indall entwarf und warb erfolgreich für die Rechtsvorschrift "Title X of the Energy Policy Act of 1992", die die Sanierung von Standorten von Rückständen aus Uran- und Thorium-Gestein-Zerkleinerungsmühlen mit 500 Mio. $ bezuschusst hat. Er war eine Schlüsselfigur in der Revitalisierung der UPA 2005 und hat mit dem US-Ministerium für Energie über den Verkauf von überschüssigem, gelagertem Uran des Ministeriums verhandelt.

Herr Indall vertrat führende Bergbau-Unternehmen vor Gericht wie Homestake Mining, Kerr-McGee, United Nuclear Corporation and Pennzoil Corp. Er vertrat auch Uran-Bergbau- und -Entwicklungs-Unternehmen, einschließlich Uranium Resources Inc. und Strathmore Resources.

Herr Indall besitzt einen akademischen Abschluss der University of Kansas. Er promovierte an der University of Kansas Law School und ist derzeit Mitglied der Rechtsanwaltsvereinigungen American Bar Association (Rohstoffabteilung), State Bar of New Mexico (Rohstoffabteilung) und First Judicial District Bar Association.

Der Beirat von Uranium Energy Corp. setzt sich aus führenden Experten im Bereich Uran-Bergbau und verwandten Gebieten zusammen. Der Zweck des Gremiums ist es, Unterstützung zu geben bei der Suche nach und dem Erwerb von Uran-Liegenschaften, bei der Planung, der Entwicklung, der Genehmigung und dem Rückbau von Uranminen des Unternehmens. Für weitere Informationen siehe Pressemitteilung vom 9. März 2007.


Über Uranium Energy Corp.

Uranium Energy Corp. (Frankfurt WKN: A0JDRR, OTCBB: URME) ist ein junges Rohstoff-Unternehmen mit dem Nahziel der Uran-Produktion in den USA nach der ISR-Methode. Das Unternehmen entwickelt unter anderem das bereits weit fortgeschrittene Goliad-Projekt im Süden von Texas, für das die Aufnahme der Uranförderung nach der ISR-Methode in 2009 erwartet wird. Uranium Energy Corp. besitzt eine der größten Datenbanken mit historischen Daten zur Exploration und Entwicklung von Uran-Lagerstätten in den USA. Mit Hilfe dieser Datenbank hat das Unternehmen fortgeschrittene Uranprojekte verteilt über den gesamten Südwesten der USA erworben. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen Spezialisten auf dem Gebiet der Uran-Gewinnung. Uranium Energy Corp. ist bestens positioniert, um vom weltweit ersten, bedeutenden Boom bei den Alternativen Energien zu profitieren. Für weitere Informationen siehe www.uraniumenergy.com.


Für weitere Informationen siehe www.uraniumenergy.com.

Kontakt Nordamerika:
Investor Relations, Uranium Energy Corp.
Tel.: +1 (604) 682-9775
Fax: +1 (604) 682-3591
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Website: www.uraniumenergy.com

Kontakt Europa:
Investor Relations, Uranium Energy Corp.
Tel.: +49 69 7593 8412
Fax: +49 69 7593 8443



"Safe Harbor"-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne der Section 27a des Securities Act von 1933 in seiner letzten Fassung, sowie im Sinne der Section 21e des Securities Exchange Act von 1934 in seiner letzten Fassung. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht ausschließlich historische Tatsachen betreffen, sind vorausschauende Aussagen und enthalten Aussagen zu Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten, die die Zukunft betreffen. Abgesehen von den hier dargelegten historischen Informationen enthalten die Angaben in dieser Presseerklärung vorausschauende Aussagen, die bestimmten Risiken und Unsicherheiten unterworfen sind, durch die die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen Aussagen gemachten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ausführungen abweichen können. Zu solchen Risiken und Unsicherheiten gehören u.a. die Auswirkungen der Produkte von Wettbewerbern, die Fähigkeit zur Befriedigung der Nachfrage von Kunden, die Fähigkeit zur Handhabung von Wachstum, der Erwerb von Technologie, von Ausrüstung oder von Mitarbeitern, die Auswirkungen von volkswirtschaftlichen oder betrieblichen (Branchen-) Bedingungen, die Fähigkeit zur Akquise und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern sowie Faktoren, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann. Die vorausschauenden Aussagen werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung gemacht. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, weder diese Aussagen noch die Gründe zu aktualisieren, denen zu Folge die tatsächlichen Ergebnisse von den vorausschauenden Aussagen abweichen könnten. Das Unternehmen ist der Meinung, dass die in dieser Pressemitteilung geäußerten Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten realistisch sind. Trotzdem kann es keine Garantie für die Korrektheit dieser Ansichten, Pläne, Erwartungen und Absichten geben. Investoren werden angehalten, alle hier dargelegten Informationen zu berücksichtigen und auch die in den regelmäßig bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Quartals- und Jahresberichten des Unternehmens genannten Risikofaktoren zu beachten. Diese Pressemitteilung soll kein Verkaufsangebot oder das Einholen eines Kaufangebots darstellen. Auch dürfen Wertpapiere in keinem Rechtsraum (Jurisdiktion) verkauft werden, in dem solche Verkaufsangebote, das Einholen von Kaufangeboten oder Wertpapierverkäufe ohne eine Registrierung bzw. Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen des betreffenden Rechtsraums ungesetzlich wären.






DGAP 20.03.2007
 
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