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China Sunergy Co., Ltd. erzielt endgültige Beilegung des Rechtsstreits mit REC Wafer

04.11.2011 | 15:30 Uhr | PR Newswire
Bankbürgschaften im Wert von 50 Millionen USD an China Sunergy transferiert

NANJING, China, November 4, 2011 /PRNewswire/ -- China Sunergy Co., Ltd. ('China Sunergy' oder das 'Unternehmen'), ein Spezialhersteller von Solarzellen und modularen Produkten, gab heute bekannt, dass sich das Unternehmen dazu bereit erklärt, alle bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit REC Wafer Norway AS ('REC Wafer') beizulegen, da REC Wafer Bankbürgschaften im Wert von 50 Millionen USD mittlerweile freigegeben hat. Dieser von den Banken treuhänderisch verwahrte Betrag wurde heute an China Sunergy transferiert.

Das Unternehmen unterzeichnete am 17. Oktober 2011 eine Streitbeilegungsvereinbarung mit REC Wafer, bevor dann am 28. Oktober 2011 die vereinbarte Ausgleichszahlung an REC Wafer erfolgte. Über die Höhe der Ausgleichszahlung wurde zwar nichts bekannt, sie hat jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Gewinne von China Sunergy. Am 4. November 2011, dem Veröffentlichungstag dieser Pressemitteilung, bestätigte China Sunergy, dass das Unternehmen Bankbürgschaften im Wert von 50 Millionen USD erhalten hat, die zuvor von REC Wafer freigegeben worden waren.

Stephen Cai, der CEO von China Sunergy, erklärte: 'Wir sind sehr froh, diesen Rechtsstreit mit REC Wafer beigelegt zu haben. China Sunergy ist mit den getroffenen Beilegungsbedingungen sehr zufrieden. Die mittlerweile freigegebenen Bankbürgschaften im Wert von 50 Millionen USD werden wir in Form von Arbeitskapital nutzen, um die Fähigkeit des Unternehmens zu stärken, sich auf dem hart umkämpften Solarmarkt durchzusetzen.'


Bisherige Entwicklungen

Im Jahr 2009 reichte China Sunergy Klage gegen REC Wafer ein. Grundlage hierfür war die Auffassung, dass REC Wafer keine Vertragspartei im Sinne der vertraglichen Vereinbarung zwischen China Sunergy und der mittlerweile aufgelösten Gesellschaft REC SiTech AS sei. Im Juli 2010 entschied das norwegische Bezirksgericht in Salten in diesem Fall zunächst gegen China Sunergy. Im August 2010 legte das Unternehmen jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Die ursprünglich für März 2011 angesetzte Berufungsverhandlung fand im Juni 2011 statt.

Zeitgleich mit der Hauptverhandlung erwirkte China Sunergy eine einstweilige Verfügung bezüglich der Bankbürgschaften inm Wert von 50 Millionen USD. Dieser Betrag wurde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen China Sunergy und der mittlerweile aufgelösten Gesellschaft REC SiTech AS erwirtschaftet. Das Berufungsgericht entschied, dass die einstweilige Verfügung bis zur Urteilsverkündung des Berufungsgerichts im Zuge der Hauptverhandlung im Juni 2011 gültig sei.

Am 30. Juni 2011 entschied das Berufungsgericht Halogaland dann zugunsten von China Sunergy. Dabei wurde festgestellt, dass REC Wafer keine beteiligte Vertragspartei ist und dies auch nie der Fall gewesen sei. Demzufolge bestand kein Bedarf, eine erneute einstweilige Verfügung bezüglich der Bankgarantien im Wert von 50 Millionen USD zu erwirken.


Informationen zu China Sunergy Co., Ltd.

China Sunergy Co., Ltd. ist ein Spezialhersteller von Solarzellen und modularen Produkten aus China. China Sunergy stellt Solarzellen aus Siliziumscheiben her. Dabei wird eine kristalline Silizium-Solarzellentechnologie zur Umwandlung von Sonnenlicht in Elektrizität eingesetzt - ein Prozess, der als fotovoltaischer Effekt bekannt ist. Ausserdem baut das Unternehmen Solarzellen in Solarmodule ein. China Sunergy vertreibt diese Solarprodukte an chinesische und ausländische Modulhersteller und Systemintegratoren. Dort werden sie dann in Solarstromsysteme integriert und auf verschiedensten Märkten eingesetzt. Besuchen Sie unsere Website auf www.chinasunergy.com für nähere Informationen.


Investoren- und Pressekontakt:

China Sunergy Co., Ltd.
Elaine Li
Telefon: +86-25-5276-6696
E-Mail: Elaine.li@chinasunergy.com

Brunswick Group

Hongkong
Ginny Wilmerding
Telefon: +852-3512-5000
E-Mail: csun@brunswickgroup.com

Hongkong
Annie Choi
Telefon: +852-3512-5000
E-Mail: csun@brunswickgroup.com



Safe-Harbor-Erklärung

Die vorliegende Mitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, ausser Aussagen zu historischen Fakten, sind als vorausschauende Aussagen aufzufassen. Diese vorausschauenden Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen des Unternehmens bezüglich der Industrie und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unwägbarkeiten. Hierzu zählen unter anderem: die Fähigkeit des Unternehmens, zusätzliches Kapital aufzubringen, um die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu finanzieren; die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Marktfähigkeit ihrer Produkte; Rechtsstreitigkeiten und sonstige gerichtliche Verfahren; die Konjunkturschwäche in China und anderswo sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens; die Nachfrage nach den Produkten und die Verkaufspreise der Produkte des Unternehmens; das zukünftige Handeltreiben mit den Stammaktien des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, als ein börsennotiertes Unternehmen zu operieren; die Zeitspanne, für die die derzeitige Liquidität der Gesellschaft ausreicht, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren; die Fähigkeit des Unternehmens, firmeninterne Informationen zuschützen; allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen; die Volatilität der Betriebsergebnisse und die finanzielle Lage des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, qualifiziertes Führungspersonal sowie Mitarbeiter für die Forschung und Entwicklung anzuwerben und zu binden; die zukünftige Knappheit bzw. Verfügbarkeit von Rohstoffen; die Auswirkungen von langfristigen Vereinbarungen mit Rohstofflieferanten auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit sowie weitere Risiken, die in den Eingaben des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission näher erörtert werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keinerlei Verpflichtung, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren, um später eingetretenen Ereignissen, Umständen oder geänderten Erwartungen Rechnung zu tragen. Obwohl das Unternehmen davon überzeugt ist, dass die in den vorausschauende Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen vernünftig sind, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen; Anleger werden daher warnend darauf hingewiesen, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse wesentlich von den vorweggenommenen abweichen können.
 
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