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Exeter-Aktionäre genehmigen Spin-out zur Gründung von 2 unabhängigen Unternehmen

15.03.2010 | 13:57 Uhr | IRW-Press
Vancouver, 12. März 2010 - Exeter Resource Corporation (NYSE-AMEX: XRA, TSX: XRC und Frankfurt: EXB) (“Exeter“ oder das “Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass seine Aktionäre im Zuge eines Arrangement-Plans (das “Arrangement“) mit 40.826.546 Stimmen (99,83 %) zugunsten des Spin-outs seiner argentinischen Liegenschaften in die neue Gesellschaft Extorre Gold Mines Limited ("Extorre") gestimmt haben und der oberste Gerichtshof der Provinz British Columbia mit endgültigem Gerichtsbescheid vom 12. März 2010 dem Arrangement zugestimmt hat.

Das Unternehmen wird nun die noch erforderlichen Schritte zum Abschluss des Arrangements vornehmen; das Arrangement wird voraussichtlich am 22. März 2010 (“Stichtag“) abgeschlossen. Das Ausgabedatum für die Extorre-Aktien ist voraussichtlich der 23. März 2010.

Die Extorre-Aktien wurden zur Aufnahme an der TSX bedingt zugelassen und werden, sofern alle für den Abschluss erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, ab 18. März 2010 unter dem Börsensymbol XG auf "when issued"-Basis an der TSX gehandelt. Die Aktien werden zunächst nicht an der NYSE-AMEX gehandelt. Im Hinblick auf die US-Aktionäre hat Extorre die Absicht, ein erstes Ansuchen um Aufnahme an der OTCQX und in Folge an der NYSE-AMEX einzureichen. Eine Aufnahme von Extorre an den entsprechenden Börsen ist nur möglich, wenn das Unternehmen sämtliche Aufnahmekriterien der Börsen erfüllt und die entsprechenden Genehmigungen zum Börsenhandel erhält.

Die Exeter-Aktien werden auf "ex-distribution" Basis am 18. März 2010 an der TSX und am 24. März 2010 an der NYSE-AMEX gehandelt.

Die Exeter-Aktien werden bis zum Ausgabedatum am 23. März 2010 weiterhin regulär an der NYSE-AMEX unter dem Börsensymbol XRA gehandelt. Sämtliche Inhaber von Exeter-Aktien, die ihre Exeter-Aktien zwischen 18. und 23. März 2010 regulär verkaufen, verkaufen damit auch ihre Bezugsrechte an den Extorre-Aktien. Anlegern wird empfohlen, sich in Bezug auf die Auswirkungen des Kaufs bzw. Verkaufs von Exeter-Aktien an der NYSE-AMEX vor dem Ausgabedatum mit ihren Finanzberatern abzusprechen.

Anleger, die eine Kauftransaktion zum Erwerb von Exeter-Aktien vor dem 18. März 2010 abschließen und zu diesem Zeitpunkt auch noch im Besitz solcher Aktien sind, werden bei der Ausgabe von Extorre-Aktien zum Stichtag berücksichtigt. Solche Aktionäre müssen keine weiteren Schritte unternehmen, um ihre Extorre-Aktien zu erhalten Sie werden ihnen nach dem Stichtag so rasch wie möglich übermittelt. Bei allen zum Stichtag eingetragenen Exeter-Aktionären wird davon ausgegangen, dass sie sämtliche Exeter-Aktien gegen eine neue Exeter-Aktie und eine neue Extorre-Aktie eingetauscht haben, ohne dass es hiezu einer weiteren Handlung von ihrer Seite bedarf. Die Exeter-Aktienzertifikate müssen nicht physisch ausgetauscht werden; sie gelten als Aktienzertifikate für die neuen Exeter-Aktien. Exeter-Aktionären, die Exeter-Aktien in ihren Wertpapierdepots halten (dazu gehören auch Diskont-Wertpapierdepots), werden nach Abschluss des Arrangements die ihnen zustehenden Extorre-Aktien vom jeweiligen Makler automatisch ihrem Depot zugewiesen. Die Eigentumsanteile der Exeter-Aktionäre werden aufgrund des Arrangements nicht verändert.

Jeder Inhaber von Exeter-Optionen und Exeter-Warrants, der diese zum Stichtag besitzt, erhält seinen Anteilen entsprechend eine neue Option bzw. einen neuen Warrant für Exeter-Aktien und Extorre-Aktien. Der entsprechende Ausübungspreis wird an den 5-Tages-VWAP der Exeter-Aktien und Extorre-Aktien nach dem 18. März 2010 angepasst.

Nach Abschluss der Transaktion erhält Extorre von Exeter sämtliche früheren Beteiligungen an den argentinischen Projekten Cerro Moro und Don Sixto bzw. an den Explorationsprojekten im argentinischen Patagonien, sowie eine erste Zahlung in Höhe von 25 Millionen $. Zunächst steht die Erschließung des Projekts Cerro Moro im Vordergrund; daneben werden aber auch Explorationsbohrungen zur Erkundung neuer Zielgebiete mit hochgradig mineralisierten Adersystemen fortgesetzt. Exeter wird das Projekt Caspiche in Nord-Chile behalten und sich in weiterer Folge auf den Ausbau des Projekts konzentrieren.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Exeter-Pressemeldung vom 19. Januar 2010 und im Rundschreiben. Beide sind auf SEDAR unter www.sedar.com verfügbar.

Besuchen Sie auch die Website von Exeter unter www.exeterresource.com.


Exeter Resource Corporation

Bryce Roxburgh
President und CEO



Weitere Informationen erhalten Sie über:

B. Roxburgh, President oder Rob Grey, VP Corporate Communications
Tel: 604.688.9592 Fax: 604.688.9532
Gebührenfrei: 1-888-688-9592

Suite 1260, 999 West Hastings St.
Vancouver, BC Kanada V6C 2W2
exeter@exeterresource.com




Safe Harbour-Erklärung:

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen (zusammen als “zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Darin enthalten sind auch Aussagen zum geplanten Arrangement und den im Anschluss an die Transaktion erwarteten Merkmalen und Erfolgen von Exeter und Extorre, zum voraussichtlichen Stichtag hinsichtlich der neuen Exeter-Aktien und der neuen Extorre-Aktien, zum voraussichtlichen Abschlußdatum des Arrangements, sowie Angaben des Unternehmens zu Umfang und zeitlicher Dauer der Bohrprogramme, zu verschiedenen technischen, umwelt- und infrastrukturbezogenen Studien und sonstigen Studien, zu den Explorationsergebnissen, den für die Exploration bereitgestellten Mitteln, den potentiellen Mengen, Erzgehalten und Inhalten der Lagerstätten, zum zeitlichen Ablauf, zu Durchführung und Umfang von Ressourcenschätzungen, zu den Möglichkeiten der Finanzierung der Bohraktivitäten, zu den möglichen Fördermengen und zur Wirtschaftlichkeit der Grundstücke, zur Einleitung und zeitlichen Planung der Genehmigungsverfahren, zu den voraussichtlichen Barreserven und den zu erwarteten Vorteilen der vorgeschlagenen Spin-out-Transaktion. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Die Leser darauf hingewiesen, sich nicht blind auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichtete Aussagen erwartet oder impliziert werden, tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten u.a. Auswirkungen allgemeiner wirtschaftlicher Bedingungen, Preise von Gold, Silber und Kupfer, Änderungen bei den Wechselkursraten, behördliche Streitigkeiten, Unsicherheiten in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen sowie Fehlbewertungen im Zuge der Erstellung von zukunftsgerichteten Aussagen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu den bekannten Faktoren zählen beispielsweise Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt der erforderlichen Genehmigungen, Verzichtserklärungen, Zusagen und anderen Erfordernissen, die notwendig oder wünschenswert sind, um die geplante Transaktion zu ermöglichen oder ihre Genehmigung zu erwirken, das Risiko, dass die für die geplante Transaktion erforderlichen Bedingungen nicht gegeben sind, Risiken in Zusammenhang mit der Projekterschließung, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Finanzierung, Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Rohstoffaufbereitung, Schwankungen bei den Metallpreisen, Besitzansprüche, Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit der Durchführung von Geschäften im Ausland, Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten, Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften, mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Managern, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte, fehlende Dividenden, Währungsschwankungen, Wettbewerb, Verwässerung, Volatilität des Stammaktienkurses und -volumens des Unternehmens, steuerliche Folgen für US-Investoren, sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. im Jahresbericht des Unternehmens vom 27. März 2009 für das per 31. Dezember 2008 endende Finanzjahr erläutert werden; dieser Bericht wurde bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und kann unter www.sedar.com eingesehen werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Warnhinweis für US-Anleger - Die hier enthaltenen Informationen und jene, die mit Hinweischarakter hier aufgeführt sind, wurden im Einklang mit den Bestimmungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, welche sich von den Bestimmungen der in den USA geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden. Insbesondere ist der Begriff “Ressource“ nicht mit dem Begriff “Reserve“ gleichzusetzen. Die Offenlegungsvorschriften der Securities Exchange Commission (“SEC“) erlauben für gewöhnlich nicht, dass Informationen zu “gemessenen Ressourcen“, “angezeigten Ressourcen“ oder “abgeleiteten Ressourcen“ oder andere Beschreibungen von mineralisierten Mengen in den Lagerstätten, die nach US-Maßstäben keine “Reserven“ darstellen, in den bei der SEC eingereichten Unterlagen angeführt werden. Dies ist zur dann zulässig, wenn die Offenlegung dieser Information nach den Gesetzen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, oder des Landes, in dem die Wertpapiere des Unternehmens gehandelt werden, notwendig ist. US-Anleger sollten auch wissen, dass “abgeleitete Ressourcen“ mit großen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet sind. Bei einer Veröffentlichung der “enthaltenen Unzen“ handelt es sich um eine Veröffentlichung, die aufgrund der kanadischen Bestimmungen zulässig ist. Die SEC hingegen erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um “Reserven“ im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten.

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