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GreenX Metals Ltd. - Ein Explorer auf Grönland mit möglicher riesiger Schadenersatzzahlung

14.12.2023 | 8:51 Uhr | Kneist, Jan, Metals & Mining Consult
Im Rahmen von Forum ONE präsentierte Kazimierz Chojna, Commercial Officer, GreenX Metals Limited (ASX: GRX, WKN: A3C9JR) am 09. November 2023 im Sofitel Bayerpost in München.


Schadenersatzklage gegen Polen

Anhörung zur Schadensersatzklage von GreenX in Höhe von 737 Mio. £ (1,3 Mrd. A$/PLN 4,0 Mrd.) jetzt abgeschlossen

• GreenX hat die Klage gegen Polen im September 2020 mit der Zustellung der Schiedsklage gegen Polen förmlich eingeleitet

• Die kombinierte BIT- und ECT-Schiedsanhörung wurde im November 2022 vor dem Schiedsgericht nach der UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung abgeschlossen

• Die Rechtsberater von GreenX für die Klage sind LALIVE und Boies Schiller Flexner LLP, führende internationale Kanzleien für Schiedsverfahren und Rechtsstreitigkeiten



Über GreenX Metals Limited:

GreenX Metals beabsichtigt, durch die Konzentration auf die Exploration und Erschließung nachhaltiger kritischer Mineralressourcen einen langfristigen Shareholder Value zu schaffen.

Der derzeitige Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Exploration des Arctic Rift Copper (ARC)-Projekts in Grönland mit seinem Joint-Venture-Partner und privaten Explorationsunternehmen Greenfields Exploration Limited (GEX). Im Oktober 2021 schloss GreenX Metals eine Earn-In-Vereinbarung mit GEX ab, die vorsieht, dass das Unternehmen eine 80-prozentige Beteiligung an dem Projekt erwirbt und dafür 10,0 Millionen AUD über einen Zeitraum von fünf Jahren aufwendet.

Das Begleitmagazin zu Forum ONE können Sie hier bestellen.


© Jan Kneist
M & M Consult UG (hb)



Risikohinweise und Pflichtangaben nach § 34b WpHG und FinAnV

Dieser Beitrag stellt keine Kauf oder Verkaufsempfehlung des besprochenen Unternehmens dar und es wird darauf hingewiesen, daß der Interviewer keinerlei Haftung für mögliche Vermögensschäden übernimmt. Jedes Aktieninvestment ist risikobehaftet bis hin zu einem möglichen Totalverlust und jeder Zuschauer/Zuhörer ist für seine Anlageentscheidungen selber verantwortlich. Konsultieren Sie Ihren Anlageberater.

Alle Informationsquellen des Interviewers (neben der interviewten Person) sind öffentlich zugänglich.

Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Herr Kneist / die M & M Consult UG (hb) und / oder mit diesen verbundene Unternehmen:

1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten bzw. verbundenen Parteien des Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.

1) und 2) sind aktuelle Interessenkonflikte
 
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