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ASARCO reicht Insolvenz-Sanierungsplan ein

01.08.2008 | 16:18 Uhr | Business Wire
Tucson, Arizona --(BUSINESS WIRE)-- Die ASARCO LLC (ASARCO) mit Sitz in Tucson gibt bekannt, dass sie heute beim Konkursgericht in Corpus Christi, Texas einen Sanierungsplan einreicht. Der Plan setzt den zuvor angekündigten Verkauf der Betriebseinrichtungen von ASARCO an Sterlite (USA), Inc., eine Tochterfirma von Sterlite Industries (Indien) Ltd. und Vendanta Resources plc um. Er umfasst zudem die Rahmenbedingungen von Verträgen, die ASARCO mit seinen Hauptgläubigern aushandelt – der Regierung der Vereinigten Staaten, verschiedenen Staaten, dem Komitee nicht gesicherter Gläubiger, einem Komitee von Asbest-Gläubigern und einem Vertreter potenzieller künftiger Asbestkläger.

"Dieser Plan ermöglicht dem Unternehmen den Ausweg aus der Insolvenz auf eine Art, welche allen Parteien gerecht wird und welche die Betriebseinrichtungen von ASARCO in das Eigentum eines Bergbauunternehmens der Weltklasse überführt“, so Joseph F. Lapinsky, Präsident und CEO von ASARCO. "Wir zollen der harten Arbeit, welche alle Parteien bei dieser Insolvenz über viele Monate geleistet haben um dies beachtliche Resultat zu erreichen, unsere Anerkennung“, fügte er hinzu. "Die gerichtliche Anerkennung des Planes steht noch aus, aber wir denken, das Ende dieses komplexen Insolvenzfalles ist in Sicht.“

Am 23. September 2008 wird das Konkursgericht eine Anhörung abhalten, um die Anerkennung der Offenlegung, die den Plan erklärt, zu erwägen, und am 17. November 2008 wird eine Anhörung über die Sanierung selber abgehalten. Dies ist gemäß einer gestrigen Anordnung des Gerichtes Corpus Christi.

ASARCO hat am 9. August 2005 den Insolvenzschutz nach Kapitel 11 des amerikanischen Insolvenzrechtes beantragt. ASARCO ist ein integriertes Unternehmen zur Förderung, Verhüttung und Veredelung von Kupfer mit ungefähr 2.600 Angestellten. Das Unternehmen betreibt Minen, Schmelz- und Verhüttungsanlagen in Arizona und eine Veredelung in Texas. Um mehr Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte www.asarco.com.



Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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