Abcourt Mines erhält Genehmigung von der TSXV zur Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms (NCIB)
13:03 Uhr | IRW-Press
Abcourt Mines Inc. (Abcourt oder das Unternehmen) (TSX Venture: ABI) (OTCQB: ABMBF) freut sich bekannt zu geben, dass die TSX Venture Exchange (TSXV) dem Antrag des Unternehmens zur Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms (Normal Course Issuer Bid, NCIB) stattgegeben hat. Damit kann Abcourt durch Annullierung bis zu 80.000.000 seiner Stammaktien zurückkaufen. Das entspricht knapp unter 10 % des Streubesitzes (811.853.718 Stammaktien bei einer Gesamtmenge von 1.193.348.720 ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien per 30. März 2026).
Das Board of Directors von Abcourt ist der Ansicht, dass der aktuelle Marktpreis des Unternehmens den inneren Wert des Unternehmens nicht angemessen abbildet, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten strategischen Finanzierungsrunde mit Glencore sowie des laufenden Hochfahrens der Produktion in der Mine Sleeping Giant.
Die Unternehmensführung ist der Ansicht, dass mit dem Rückkauf der eigenen Stammaktien ein vorteilhafter Kapitaleinsatz zur Steigerung des Shareholder Values erfolgt.
Rahmenbedingungen des NCIB
- Zeitraum: Das Programm startet am 3. April 2026 und endet am 2. April 2027 bzw. zu einem entsprechend früheren Datum, falls das Unternehmen seinen Rückkauf dann bereits abgeschlossen hat.
- Methode: Die Firma Red Cloud Securities Inc. wird im Namen des Unternehmens von Zeit zu Zeit über die Einrichtungen der TSXV oder über alternative kanadische Handelssysteme Aktienkäufe zu dem zum Zeitpunkt des Erwerbs vorherrschenden Marktpreis vornehmen.
- Behandlung der Aktien: Alle im Rahmen dieses Programms angekauften Aktien werden annulliert.
Das Unternehmen ist nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl an Aktien verpflichtet und kann das Programm jederzeit unterbrechen oder auch beenden. In welchem Umfang Abcourt eigene Aktien zurückkauft und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, hängt von den Marktbedingungen sowie anderweitigen unternehmerischen Überlegungen ab, über die das Managementteam von Abcourt entscheidet. Das Unternehmen wird den Aktienrückkauf aus seinen bestehenden Barreserven tätigen.
ÜBER ABCOURT MINES INC.
Abcourt Mines Inc. ist ein kanadischer Goldproduzent mit strategisch günstig gelegenen Konzessionsgebieten im Nordwesten der kanadischen Provinz Québec. Dem Unternehmen gehört die Mine Sleeping Giant, an die auch eine Verarbeitungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von zwischen 750 und 950 Tonnen pro Tag angeschlossen ist. Abcourt konzentriert sich zurzeit auf den Betrieb seiner Vorzeigemine und die Erschließung des Projekts Flordin.
Nähere Informationen über Abcourt Mines Inc. erhalten Sie auf unserer Website unter www.abcourt.ca und im Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca.
Pascal Hamelin, President und CEO
T: (819) 768-2857
E-Mail: phamelin@abcourt.com
Dany Cenac Robert, VP Communication and Corporate Development
T: (514) 722-2276 DW. 456
E-Mail: ir@abcourt.com
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN: Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (zusammenfassend als zukunftsgerichtete Informationen bezeichnet). Zukunftsgerichtete Informationen sind im Allgemeinen durch Wörter wie beabsichtigen, planen, erwarten, glauben, schätzen, voraussehen, könnte, wird, sollte, kann, potenziell und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet oder durch Aussagen, wonach Ereignisse oder Bedingungen eintreten werden oder könnten. Zukunftsgerichtete Informationen in dieser Pressemitteilung umfassen unter anderem Aussagen bezüglich des voraussichtlichen Startdatums, der Dauer und des Umfangs des NCIB; des Zeitpunkts und des Umfangs etwaiger Rückkäufe; der erwarteten Vorteile des NCIB für das Unternehmen und seine Aktionäre; sowie Aussagen bezüglich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, einschließlich des laufenden Hochfahrens der Produktion in der Mine Sleeping Giant. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Einschätzungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: die Annahme, dass die TSXV das NCIB zu den vorgeschlagenen Bedingungen genehmigen wird; die Annahme, dass die Marktbedingungen, die Handelsliquidität und die Aktienkurse für Rückkäufe günstig sein werden; die Annahme, dass das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel und Betriebskapital verfügen wird, um Rückkäufe durchzuführen und gleichzeitig den laufenden Betrieb sowie geplante Aktivitäten zu finanzieren; und die Annahme, dass die operativen Pläne des Unternehmens, einschließlich des Hochfahrens der Produktion, im Wesentlichen wie erwartet verlaufen werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem: die Genehmigung des NCIB durch die TSXV und die Fähigkeit des Unternehmens, erforderliche behördliche Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen zu erhalten; Veränderungen der Marktbedingungen, Kursschwankungen und die Handelsliquidität; die Entscheidung des Unternehmens, das NCIB zu ändern, auszusetzen oder zu beenden; Einschränkungen durch geltende Wertpapiergesetze und Richtlinien der TSXV; der Kapitalbedarf des Unternehmens und die Verfügbarkeit von Barmitteln; sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäft und dem Betrieb des Unternehmens, einschließlich der Risiken, die in den laufenden Offenlegungsunterlagen des Unternehmens beschrieben sind, die unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind.
Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Annahmen und Erwartungen angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf diese Aussagen verlassen, da die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
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