Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu ermöglichen. Wenn Sie weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr erfahren
In Ihrem Webbrowser ist JavaScript deaktiviert. Um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können, muss JavaScript aktiviert sein.
RohstoffWelt - Die ganze Welt der Rohstoffe HomeKontaktRSS
Powered by: Powered by GoldSeiten.de
 
[ Druckversion ]

Chalice Mining Ltd.: Nochmals Falcon Metals Spin-Off

07.11.2021 | 11:04 Uhr | Huster, Hannes, Der Goldreport
Da mich am Donnerstag weitere Fragen erreicht haben, nochmals ein paar Worte zum Spin-Off von Chalice Mining.

Wie schon vor Wochen im Goldreport erklärt, steht im Prospekt, dass Anlegern mit Wohnsitz außerhalb von Australien oder Neuseelands nicht an dem Angebot teilnehmen können, sondern eine Bar-Abfindung erhalten.

Generell steht das bei fast allen dieser Maßnahmen (Bezugsrechtskapitalerhöhungen, Aktienbezugsplan, Spin-Offs) im Prospekt oder in den Bedingungen. Der Grund hierfür ist, dass die Unternehmen einen Prospekt gem. den Richtlinien im eigenen Land erstellen, aber nicht für jedes Land, in dem sie Aktionäre haben einen weiteren Prospekt, weil das einfach in keinem Verhältnis stehen würde. Und nun nochmals die weitere Erklärung (evtl. Ausdrucken für die nächste Maßnahme dieser Art):

Wenn Sie Aktien von Chalice Mining haben und diese bei einer Bank oder einem Broker in Deutschland oder Europa gekauft haben, dann sind Sie in der Regel nicht beim Unternehmen direkt als Aktionär registriert, sondern die Aktien werden von einem sogenannten Nominee gehalten. Dieser Nominee ist eine Bank und dies Bank hat einen Geschäftssitz in Australien.

Daher gehe ich davon aus, dass wir die Unterlagen für die bevorrechtigte Zeichnung der Falcon Aktien erhalten und auch die Gratis-Aktien aus dem Spin-Off.

Das ist der Stand der Dinge. Es wird sicherlich Ausnahmen geben, doch grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es so ablaufen wird.

Auch in meinem Gespräch mit den CEO Alex Dorsch, den ich extra deswegen kontaktiert habe, wurde mir das so bestätigt.

Ich habe auch gehört, was CEO Dorsch am Donnerstag in dem Online-Seminar gesagt hat, jedoch hat er vermutlich einfach vergessen zu erwähnen, dass die Barabfindung nicht gilt, wenn die Aktien unter einem Nominee-Account registriert sind.

Nochmals zu den Eckdaten. Der erste Stichtag laut dem vorläufigen Zeitplan für die bevorrechtigte Zeichnung (nicht die Gratis-Aktien) ist der 09.11.2021.

Wenn Sie an diesem Tag Aktien von Chalice im Depot haben, sollten Sie das bevorrechtige Zeichnungsrecht für das IPO von Falcon Metals bekommen. Im Normalfall erhalten Sie die Unterlagen automatisch von Ihrer Bank. Über diese bevorrechtigte Zeichnung können Sie dann für 5,882 Chalice Aktien 1 neue Aktie von Falcon Metals zu 0,50 AUD zeichnen.



Der zweite Stichtag soll der 09.12.2021 sein und dieser Termin ist für die Gratis-Aktien. Für 3,025 Chalice Aktien im Depot sollten Sie dann 1 Aktien von Falcon Metals gratis und automatisch erhalten.

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich nicht exakt auf diese Tage setzen, sondern immer einen oder zwei Tage Spielraum geben.



© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
 
Bookmarken bei Mister Wong Furl YiGG Wikio del.icio.us Webnews
A A A Schriftgröße
 
 
 
© 2007 - 2024 Rohstoff-Welt.de ist ein Mitglied der GoldSeiten Mediengruppe
Es wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen! Alle Angaben ohne Gewähr!
Kursdaten: Data Supplied by BSB-Software.de (mind. 15 min zeitverzögert)

Werbung | Mediadaten | Kontakt | AGB | Impressum | Datenschutz