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Uran: Update zu Section 232

15.07.2019 | 9:47 Uhr | Huster, Hannes, Der Goldreport
Am Freitag kam US-Präsident Trump mein seiner Entscheidung zur Section 232 an die Öffentlichkeit. Es geht darum, dass die Amerikaner über 90% des Urans importieren und Politiker haben gefordert, dies in der Zukunft zu ändern. Die Spekulation war, dass Trump diesen Vorschlag unterstützt und Uran-Unternehmen mit Projekten in den USA hiervor überdurchschnittlich profitieren werden.

Doch diese Spekulation ging nicht auf. Trump sah keine Notwendigkeit die Importabhängigkeit im Uran-Sektor zu reduzieren, was ehrlich gesagt etwas verwundert.

Das Thema ist nun zwar noch nicht komplett vom Tisch, da es noch eine 90-tägige Frist gibt, um die Faktenlage nochmals durch Experten überprüfen zu lassen, doch die Unternehmen, die davon hätten profitieren sollen, wurden abgeschlachtet.

Uranium Energy (UEC) -25%:



Ur-Energy (TSX: URE) -34%:



Energy Fuels (TSX: EFR) -37%:



Peninsula Energy (ASX: PEN) -26%:



Fazit:

Für die Unternehmen mit US-Projekten waren dies keine guten Neuigkeiten, während andere Uran-Unternehmen außerhalb der USA die Entscheidung begrüßt haben.

Wir haben nicht auf diese Entscheidung spekuliert und somit haben wir keinen Schaden genommen.

Spannend wird nun, wie der Uran-Preis in den nächsten Wochen auf diese Entscheidung reagiert. Offensichtlich haben sich viele der US-Versorger mit dem Abschluss von Lieferverträgen zurückgehalten, um die Entscheidung von Trump abzuwarten. Nun könnten sie unter Zugzwang kommen, um mit Produzenten außerhalb der USA neue Lieferverträge abzuschließen.

Unsere kleine Uran-Spekulation ISO Energy (A2DMA2, TSX: ISO) mit dem Uran-Discovery in Kanada, konnte am Freitag um gut 7% zulegen:



© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



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Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
 
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