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Newmont reicht endgültige Vollmacht für die Zusammenführung mit Goldcorp ein

14.03.2019 | 16:12 Uhr | Business Wire
Newmont kündigt außerordentliche Hauptversammlung an

Newmont Mining Corporation (NYSE: NEM) (Newmont oder das Unternehmen) hat heute eine außerordentliche Hauptversammlung angekündigt und seine definitive Vollmacht im Zusammenhang mit dem zuvor angekündigten Zusammenschluss des Unternehmens mit Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp) eingereicht. Newmont hat den Aktionären mitgeteilt, dass die außerordentliche Hauptversammlung am 11. April 2019 stattfinden wird.

Die Aktionäre werden gebeten, unter anderem über die Ausgabe von Newmont-Stammaktien im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion mit Goldcorp abzustimmen. Der Board of Directors von Newmont hat den Aktionären einstimmig empfohlen, den Anträgen zuzustimmen.

„Die Kombination mit Goldcorp stellt für die Aktionäre von Newmont eine überzeugende Wertschöpfungsmöglichkeit dar und bietet ihnen ein unübertroffenes Portfolio an erstklassigen Aktivitäten, Projekten, Explorationsmöglichkeiten, Reserven und Talenten“, sagte Gary Goldberg, Chief Executive Officer. „Durch die Anwendung unseres bewährten, vollständigen Programms zur kontinuierlichen Verbesserung des Potenzials erwarten wir, dass wir 365 Millionen USD an Vorsteuersynergien generieren werden, um einen Barwert von 4,4 Milliarden USD zu erzielen. Mit fast 90 Prozent der Aktivitäten, Projekte und Reserven von Newmont Goldcorp, die sich in bergbaufreundlichen Jurisdiktionen auf vier Kontinenten befinden, werden wir in der Lage sein, unseren Aktionären über einen längeren Zeitraum hinweg nachhaltige Renditen bei geringerem Risiko anzubieten.“


Am ersten Tag nach Abschluss der Transaktion, wird die Newmont Goldcorp:

- den NAV pro Aktie von Newmont um 27 Prozent und bis 2020 um 34 Prozent Cashflow pro Aktie steigern;i

- die Bereitstellung von insgesamt 365 Millionen USD an erwarteten jährlichen Vorsteuersynergien, Effizienzsteigerungen in der Lieferkette und umfassenden Verbesserungspotenzialen beginnen, die die Möglichkeit bieten, einen Barwert von 4,4 Milliarden USD (vor Steuern) zu schaffen;ii

- 6–7 Millionen Unzen stationärer Goldproduktion über einen Jahrzehnte langen Zeithorizont anpeilen;i

- über die größten Goldreserven und -ressourcen im Goldsektor verfügen, auch auf einer Basis je Aktie;

- in bergbaufreundlichen Jurisdiktionen und produktiven Golddistrikten auf vier Kontinenten ansässig sein;

- die höchste Dividende unter den führenden Goldproduzenten erzielen;iii

- finanzielle Flexibilität und eine Bilanz mit Anlagequalität bieten, um die vielversprechendsten Projekte mit einem angestrebten internen Zinsfuß (Internal Rate of Return, IRR) von mindestens 15 Prozent voranzutreiben;iv

- über eine umfassende Auswahl an versierten Geschäftsführern und leistungsstarken technischen Teams und anderen Talenten mit umfangreicher Erfahrung in der Bergbauindustrie verfügen; und

- die Branchenführerschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance aufrechterhalten.


Über Newmont

Newmont ist ein führender Gold- und Kupferproduzent. Das Unternehmen ist hauptsächlich in den USA, Australien, Ghana, Peru und Surinam tätig. Newmont ist der einzige Goldförderer, der im S&P-500-Index gelistet ist, und wurde 2015, 2016, 2017 und 2018 vom Dow Jones Sustainability World Index zum führenden Unternehmen der Bergbaubranche ernannt. Als Resultat seiner führenden Stellung in den Bereichen Technik, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zählt Newmont auf dem Gebiet der Wertschöpfung zu den Branchenführern. Newmont wurde im Jahr 1921 gegründet und ist seit 1925 börsennotiert.



Contact

Medienkontakt
Omar Jabara, 303-837-5114
omar.jabara@newmont.com

Ansprechpartner Investoren
Jessica Largent, 303-837-5484
jessica.largent@newmont.com



Warnhinweise bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen:

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die unter den durch diese Abschnitte und andere geltende Gesetze geschaffene Safe-Harbor-Regelung fallen sollen, sowie „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Wenn eine zukunftsgerichtete Aussage eine Erwartung oder Überzeugung über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse zum Ausdruck bringt oder impliziert, wird diese Erwartung oder Überzeugung in gutem Glauben ausgedrückt und es wird angenommen, dass sie eine angemessene Grundlage hat. Solche Aussagen unterliegen jedoch Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt, prognostiziert oder impliziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich oft auf unsere erwartete zukünftige Geschäfts- und Finanzlage und enthalten oft Worte wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „würden“, „schätzen“, „erwarten“, „glauben“, „anpeilen“, „indikativ“, „vorläufig“ oder „potenziell“. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung können ohne Einschränkung Folgendes beinhalten: (i) Aussagen über die geplante Übernahme von Goldcorp durch Newmont (die „geplante Transaktion“) und die erwarteten Bedingungen, den Zeitpunkt und den Abschluss der geplanten Transaktion, einschließlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen und der Erfüllung anderer üblicher Abschlussbedingungen; (ii) Schätzungen über die zukünftige Produktion und zukünftige Verkäufe, einschließlich der erwarteten jährlichen Produktionsspanne; (iii) Schätzungen der zukünftigen Kosten, die auf den Umsatz anwendbar sind, und der gesamten nachhaltigen Kosten; (iv) Erwartungen hinsichtlich der Wertsteigerung; (v) Schätzungen über künftige Investitionsausgaben; (vi) Schätzungen über künftige Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen und Synergien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einsparungen bei G&A, Effizienz der Lieferkette, volles Verbesserungspotenzial, Integrationsmöglichkeiten und andere Verbesserungen und Einsparungen; (vii) Erwartungen an die zukünftige Exploration und die Entwicklung, das Wachstum und das Potenzial der Geschäftstätigkeiten von Newmont und Goldcorp, der Projektpipeline und der Investitionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Projektrenditen, erwartete durchschnittliche IRR, Zeitplan, Entscheidungstermine, Lebensdauer der Mine, kommerzieller Start, erste Produktion, durchschnittliche Kapitalproduktion, durchschnittliche Kosten und Aufwärtspotenzial; (viii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Investitionen oder Veräußerungen; (ix) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Dividenden und Renditen an die Aktionäre; (x) Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Generierung von Free Cashflows, Liquidität, Bilanzstärke und Bonität; (xi) Erwartungen in Bezug auf zukünftiges Eigenkapital und Unternehmenswert; (xii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Pläne und Leistungen; (xiii) Erwartungen bezüglich der zukünftigen Mineralisierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erwartungen bezüglich Reserven und Ressourcen, Gehalt und Rückgewinnung; (xiv) Schätzungen über zukünftige Stilllegungskosten und -verbindlichkeiten. Schätzungen oder Erwartungen über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse basieren auf bestimmten Annahmen, die sich als falsch erweisen können. Solche Annahmen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: (i) dass keine wesentliche Änderung der derzeitigen geotechnischen, metallurgischen, hydrologischen und anderen physikalischen Bedingungen vorliegt; (ii) die Genehmigung, Entwicklung, der Betrieb und die Erweiterung der Aktivitäten und Projekte von Newmont und Goldcorp im Einklang mit den derzeitigen Erwartungen und Minenplänen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt von Ausfuhrgenehmigungen; (iii) politische Entwicklungen in jeder Rechtsordnung, in der Newmont und Goldcorp tätig sind, in Übereinstimmung mit den derzeitigen Erwartungen; (iv) bestimmte Wechselkursannahmen für den Australischen Dollar oder den Kanadischen Dollar gegenüber dem USD sowie andere Wechselkurse, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (v) bestimmte Preisannahmen für Gold, Kupfer, Silber, Zink, Blei und Öl; (vi) Preise für wichtige Lieferungen, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (vii) die Genauigkeit der aktuellen Schätzungen von Mineralreserven, Mineralressourcen und mineralisierten Materialien; und (viii) andere Planungsannahmen. Risiken im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Newmont und Goldcorp und die zukünftige Leistung können unter anderem Preisschwankungen bei Gold und anderen Metallen, Währungsschwankungen, operationelle Risiken, erhöhte Produktionskosten und Abweichungen des Erzgehalts oder der Wiederherstellungsraten von den in Bergbauplänen angenommenen Werten, politisches Risiko, Gemeinschaftsbeziehungen, Konfliktlösung, staatliche Regulierung und rechtliche Ergebnisse und andere Risiken beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Darüber hinaus beinhalten wesentliche Risiken, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: die dazugehörende Unsicherheit im Zusammenhang mit finanziellen oder anderen Prognosen; die rasche und effektive Integration der Geschäfte von Newmont und Goldcorp und die Fähigkeit, die erwarteten Synergien und die Wertschöpfung zu erzielen, die von der geplanten Transaktion erwartet werden; das Risiko im Zusammenhang mit der Fähigkeit von Newmont und Goldcorp, die Zustimmung ihrer Aktionäre zur geplanten Transaktion einzuholen, und den Zeitpunkt des Abschlusses der geplanten Transaktion, einschließlich des Risikos, dass die Bedingungen für die Transaktion nicht rechtzeitig oder überhaupt erfüllt werden, und das Scheitern der Transaktion aus einem anderen Grund; das Risiko, dass eine Zustimmung oder Genehmigung, die für die beabsichtigte Transaktion erforderlich sein könnte, nicht eingeholt wird oder unter Bedingungen eingeholt wird, die nicht zu erwarten sind; das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, das gegen die Parteien und andere im Zusammenhang mit der Vereinbarung eingeleitet werden kann; unerwartete Schwierigkeiten oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Transaktion, die Reaktion von Geschäftspartnern und die Zurückhaltung infolge der Ankündigung und Abhängigkeit der Transaktion; potenzielle Volatilität des Preises der Newmont-Stammaktie aufgrund der geplanten Transaktion, der erwarteten Größe der Märkte und der anhaltenden Nachfrage nach den Ressourcen von Newmont und Goldcorp sowie der Auswirkungen der wettbewerbsorientierten Reaktionen auf die Ankündigung der Transaktion und der Umleitung der Managementzeit auf transaktionsbezogene Fragen. Für eine detailliertere Erläuterung dieser Risiken und anderer Faktoren siehe Newmonts Jahresbericht 2018 auf Formular 10-K, der bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde, sowie die anderen SEC-Einreichungen der Gesellschaft, die auf der SEC-Website oder auf www.newmont.com verfügbar sind, das neueste jährliche Informationsformular von Goldcorp sowie die anderen Einreichungen von Goldcorp bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden, die auf SEDAR, auf der SEC-Website oder www.goldcorp.com verfügbar sind. Newmont bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Goldcorp in dieser Pressemitteilung oder von Goldcorp außerhalb dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen). Goldcorp bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Newmont in dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen) oder von Newmont außerhalb dieser Pressemitteilung abgegeben werden. Newmont und Goldcorp übernehmen keine Verpflichtung, öffentliche Änderungen an „zukunftsgerichteten Aussagen“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausblicke, zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Pressemitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Anleger sollten nicht davon ausgehen, dass eine fehlende Aktualisierung einer zuvor veröffentlichten „zukunftsgerichteten Aussage“ eine Bestätigung dieser Aussage darstellt. Die fortgesetzte Abhängigkeit von „zukunftsgerichteten Aussagen“ erfolgt auf eigenes Risiko der Anleger.


Weitere Informationen über die geplante Transaktion und wo Sie sie finden können

Diese Mitteilung ist nicht dazu bestimmt und stellt auch keine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung oder zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder die Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einem Land dar, noch darf es in einem Land unter Verstoß gegen geltendes Recht einen Verkauf, eine Ausgabe oder eine Übertragung von Wertpapieren geben. Diese Mitteilung erfolgt in Bezug auf die geplante Transaktion, an der die Gesellschaft und Goldcorp beteiligt sind, gemäß den Bedingungen einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und Goldcorp und kann als Werbung für Material im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion hat die Gesellschaft eine Vollmacht für eine außerordentliche Versammlung ihrer Aktionäre bei der Securities and Exchange Commission (die „SEC“) eingereicht. Darüber hinaus hat das Unternehmen weitere relevante Unterlagen im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC eingereicht und wird diese einreichen. Die Wertpapierinhaber der Gesellschaft werden aufgefordert, die Vollmachtserklärung über die beabsichtigte Transaktion und alle anderen relevanten Materialien in ihrer Gesamtheit sorgfältig zu lesen, wenn sie verfügbar werden, bevor sie eine Abstimmungs- oder Investitionsentscheidung in Bezug auf die beabsichtigte Transaktion treffen, weil sie wichtige Informationen über die beabsichtigte Transaktion und die Parteien der Transaktion enthalten und enthalten werden. Die endgültige Vollmacht wird den Aktionären der Gesellschaft zugesandt. Aktionäre der Gesellschaft können eine Kopie der Vollmachtserklärung, der Einreichungen bei der SEC, die unter Bezugnahme auf die Vollmachtserklärung aufgenommen werden, sowie weitere Einreichungen mit Informationen über die beabsichtigte Transaktion und die Parteien der Transaktion, die von der Gesellschaft mit der SEC gemacht wurden, kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov, auf der Website der Gesellschaft unter www.newmont.com/investor-relations/default.aspx oder durch Kontaktaufnahme mit der Abteilung Investorenbeziehungen der Gesellschaft unter jessica.largent@newmont.com oder unter 303-837-5484 erhalten. Kopien der von Goldcorp bei der SEC eingereichten Dokumente werden kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar sein.


Teilnehmer an der vorgeschlagenen Transaktionsaufforderung

Die Gesellschaft und ihre Direktoren, ihre leitenden Angestellten, Mitglieder ihrer Geschäftsführung, ihre Mitarbeiter und andere Personen können nach den SEC-Regeln als Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten der Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Investoren und Wertpapierinhaber können sich bei der Aufforderung detaillierter über die Namen, Zugehörigkeiten und Interessen bestimmter leitender Angestellter und Direktoren der Gesellschaft informieren, indem sie den Jahresbericht 2018 der Gesellschaft auf Formular 10-K lesen, der am 21. Februar 2019 bei der SEC eingereicht wurde, ihre Vollmacht zur Hauptversammlung 2018, die am 9. März 2018 bei der SEC eingereicht wurde, und andere relevante Materialien, die bei der SEC eingereicht wurden, sobald sie verfügbar sind. Zusätzliche Informationen über die Interessen dieser potenziellen Teilnehmer an der Einholung von Vollmachten im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion sind in der bei der SEC eingereichten Vollmachtserklärung zur Transaktion enthalten. Zusätzliche Informationen zu den Geschäftsführern und Direktoren von Goldcorp sind in seinem am 23. März 2018 bei der SEC eingereichten Jahresbericht 2017 auf Formular 40-F, seinem Management-Informationsrundschreiben im Zusammenhang mit seiner am 16. März 2018 bei der SEC eingereichten Hauptversammlung 2018 und anderen relevanten Materialien, die bei der SEC eingereicht wurden, enthalten.


i Vorsicht bei Projektionen: Die in dieser Mitteilung verwendeten Prognosen gelten als „zukunftsgerichtete Aussagen“. Siehe vorstehende Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen. Zukunftsorientierte Informationen, die Erwartungen nach dem Abschluss darstellen, sind von Natur aus ungewiss. Schätzungen wie erwartete Zunahme, NAV, Nettobarwertschöpfung, Synergien, erwartete zukünftige Produktion, IRR, finanzielle Flexibilität und Bilanzstärke sind vorläufiger Natur. Es kann nicht garantiert werden, dass die geplante Transaktion abgeschlossen wird oder dass sich die zukunftsgerichteten Informationen als richtig erweisen.

ii Der in dieser Mitteilung verwendete Nettobarwert (NPV) ist eine Schätzung des Managements zur Veranschaulichung und sollte nicht als GAAP- oder Non-GAAP-Finanzgröße angesehen werden. Die Barwertschöpfung stellt die kombinierte Schätzung des Managements von Synergien vor Steuern, Effizienzsteigerungen in der Lieferkette und Verbesserungspotenzialen dar, die sich aus der vorgeschlagenen Transaktion ergeben, die monetarisiert und über einen Zeitraum von zwanzig Jahren für die Zwecke der Schätzung unter Anwendung eines Diskontierungssatzes von 5 Prozent projiziert wurden. Diese Schätzungen sind notwendigerweise ungenau und basieren auf zahlreichen Beurteilungen und Annahmen. Die erwartete Barwertschöpfung ist eine „zukunftsgerichtete Aussage“, die Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterliegt, die dazu führen können, dass die tatsächliche Wertschöpfung von der erwarteten Wertschöpfung abweicht.

iii Dividenden aus 2019 über das erste Quartal von 2019 hinaus wurden vom Board of Directors noch nicht genehmigt oder beschlossen. Die Erwartungen des Managements in Bezug auf zukünftige Dividenden oder annualisierte Dividenden sind „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die durch den durch diese Abschnitte und andere anwendbare Gesetze geschaffene Safe Harbor-Regelung abgedeckt werden sollen. Die Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen in Bezug auf zukünftige Dividenden unverbindlich sind. Die Feststellung und Auszahlung zukünftiger Dividenden liegt im Ermessen des Board of Directors und wird auf der Grundlage der Finanzergebnisse von Newmont, der Bilanzstärke, des Liquiditätsbedarfs, der Zukunftsaussichten, der Gold- und Rohstoffpreise und anderer vom Board als relevant erachteter Faktoren festgelegt. Das Board of Directors behält sich alle Befugnisse im Zusammenhang mit der Feststellung und Zahlung von Dividenden vor. Daher kann das Board of Directors bei der Festlegung der zu beschließenden und zu zahlenden Dividende auf die Stammaktien der Gesellschaft die Höhe der Zahlung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern oder beenden. Demzufolge sollten sich Investoren nicht zu sehr auf solche Aussagen verlassen.

iv Zinsrisiko-Ziele für Projekte werden mit einem angenommenen Goldpreis von 1.200 USD berechnet.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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