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One Square Advisory: KTG Energie AG: Eigenverwaltung im Amt bestätigt; Bestätigung des Insolvenzplans durch Gericht noch ausstehend

07.02.2017  |  DGAP
München, 07. Februar 2017 - Am 03. Februar 2017 fanden in Neuruppin die Gläubigerversammlungen der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 / Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257), zur Berichterstattung der Eigenverwaltung und Prüfung der Forderungen sowie der Abstimmung über den durch die Zech-Gruppe vorgelegten Insolvenzplan statt. Trotz Kopfmehrheit (199 zu 92) erreichte der von Anleihegläubigern vorgetragene Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung nicht die ebenfalls notwendige Summenmehrheit, da u.a. seitens des Insolvenzplanfinanziers für ein Massedarlehen in Höhe von EUR 21 Millionen ein Rangrücktritt erklärt wurde und er damit strittiger Weise die vollen Stimmrechte vom Gericht zugesprochen bekam. Der Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung wurde somit mit 55% der anwesenden Stimmen abgelehnt.

Im anschließenden Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan stimmte die Gruppe der Anleihegläubiger mit großer Mehrheit gegen den Insolvenzplan. Da jedoch vier der fünf beteiligten Gläubigergruppen dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt haben, muss das Gericht nun entscheiden, ob es die fehlende Zustimmung der Gläubigergruppe der Anleihegläubiger ersetzt und den Insolvenzplan und damit eine Insolvenzquote von voraussichtlich 2,94 % bestätigt. Die Entscheidung des Gerichts hierüber wird am Freitag, den 10. Februar 2017 verkündet.

Nach Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Amtsgericht Neuruppin, wird die One Square Advisory Services GmbH erneut informieren.



Kontakt:

One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36, 80333 München
Fax: +49 (89) 15 98 98 22
KTG-Energie@onesquareadvisors.com
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