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Kasachstan verhängt vorübergehendes Exportverbot für Rohgold

11.06.2014  |  GoldSeiten
Wie AKIpress heute unter Berufung auf einen offiziellen Medienbericht meldet, hat die Regierung Kasachstans ein sechsmonatiges Exportverbot verhängt, welches für Edelmetalle in Form von Altmetallen gilt, ebenso wie für Rohmaterialien, welche Edelmetalle beinhalten.

Auf Beschluss der Regierung, der binnen zehn Tagen nach Ankündigung wirksam wird, gilt dieselbe Regelung zugleich auch für unverarbeitetes Gold und Pudergold.


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