Q-Cells - und Pfleiderer-Insolvenzen - Bravo, liebe Gläubiger!
03.04.2012 | EMFIS
RTE Frankfurt - (www.emfis.de) - Die spektakulären Insolvenzen von Q-Cells und Pfleiderer wären nicht notwendig gewesen. In beiden Fällen hatten die Unternehmen Sanierungskonzepte vorgelegt, in denen die Gläubiger im Gegenzug zu einem Forderungsverzicht Anteile an der jeweiligen Gesellschaft (Debt-to-Equity) erhalten hätten. In beiden Fällen hatte außerdem die Mehrheit der Aktionäre den Konzepten bereits zugestimmt. Lediglich eine vergleichsweise geringfügige Minderheit von Gläubigern hat die Umsetzung jeweils torpediert - und sah das geltene Recht auf ihrer Seite.
Im Fall von Pfleiderer entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zuletzt, dass das Sanierungskonzept hinfällig sei. Die Minderheits-Gläubiger könnten nicht dazu gezwungen werden, die Umschuldung mitzutragen, da das neue Schuldverschreibungsgesetz auf deren Anleihen nicht angewandt werden könne (zudem enthielten die Anleihen einzelne Klauseln nach niederländischem Recht). Pfleiderer blieb daraufhin nichts anderes übrig als der Insolvenzantrag.
Lage nach dem Pfleiderer-Urteil aussichtslos
Bei Q-Cells wiederum hat man eine Gegenklage nach dem Pfleiderer-Urteil erst gar nicht erwogen. Auch hier war angesichts der Klage der Minderheits-Aktionäre klar, dass das Sanierungskonzept, das von einer Vielzahl institutioneller Gläubiger bereits abgesegnet war, gescheitert war. Dadurch gab es auch keine belastbare Fortführungs-Prognose mehr - und der Gang in die Insolvenz wurde unvermeidlich.
Natürlich führt der Niedergang von Gesellschaften, der unter Umständen auch auf Management-Fehler beruht, bei Gläubigern häufig zu Wut und Verbitterung. Im Fall von Pfleiderer und Q-Cells hat man aber kaum noch den Eindruck, dass den einstigen Geldgebern noch viel am Überleben der Unternehmen lag. Beide Konzerne standen zu dem Zeitpunkt bereits mit dem Rücken zur Wand - und es muss den Gläubigern klar gewesen sein, dass der Einspruch gegen die Sanierungskonzepte unweigerlich in die Insolvenz führen musste. Da helfen auch die Bekundungen von Gläubigerseite wenig, dass man für "Verhandlungen stets offen" gewesen sei.
Wurde auch Q-Cells "erpresst"?
Und in der Tat häufen sich jetzt die Presse-Meldungen, wonach es sich bei den Minderheits-Gläubigern zumindest in Teilen um Berufskläger und Trittbrettfahrer gehandelt haben dürfte. Diese hätten nichts anderes versucht, als sich angesichts der prekären Lage ihre Zustimmung von den Unternehmen teuer abkaufen zu lassen. Die "Frankfurter Allgemeine" berichtet etwa, dass Pfleiderer rund 5 Millionen Euro für die Beilegung aller Anfechtungsklagen geboten habe. Im Fall von Q-Cells sei es bei den "laufenden Verhandlungen" um ähnliche Sachverhalte gegangen. Einige der Kläger hätten sich zudem erst nach den Sanierungsbeschlüssen mit den entsprechenden Anleihen eingedeckt, um diese anschließend zu unterminieren - und die Gesellschaften folgerichtig zu erpressen.
Ob die darauf folgenden Insolvenzen im Sinne der Kläger waren, lässt sich schwer feststellen. Zumindest im Fall von Q-Cells befinden sich aber noch erhebliche liquide Mittel im Unternehmen, auf die die Gläubiger zumindest Ansprüche erheben können.
Den Aktionären kann dies gleichgültig sein - sie haben ihren Kapitaleinsatz bereits verloren. Und angesichts der Rechtslage dürfte auch kaum eine Möglichkeit bestehen, den durch die mutwillig herbeigeführten Insolvenzen entstandenen Schaden bei deren Verursachern geltend zu machen.