Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.: Kürzungspläne bei Fördermitteln für Solarstrom reichen nicht aus / Subventionsregelung auf marktwirtschaftliche Methoden umstellen
28.03.2012 | DGAP
Die Regierungskoalition erschwert der Bundeskanzlerin das Einhalten ihres 3,5-Cent-Versprechens für die Ökostromumlage. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP einigten sich nach Medienberichten auf ein einmaliges Absenken der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 1. April 2012 um bis zu 40 Prozent. Mildernd komme eine dreimonatige Übergangsregelung hinzu. Anschließend falle die Vergütung bis Oktober 2012 monatlich um ein Prozent. Ab drittem Quartal greife ein 'atmender Deckel'. Er lasse bei übermäßigem Zubau über 7.500 Megawatt ein jährliches Absenken von 29 Prozent zu. Zudem werde nur noch ein Anteil von 80 bis 90 Prozent des produzierten Solarstroms pro Anlage gefördert. Jährlicher Zubau über 3.500 Megawatt werde künftig erneut gekürzt.
Mehr Wettbewerb entlastet Verbraucher
'Die Regierungskoalition gab dem Drängen der Solarlobby erneut nach', resümiert VEA-Geschäftsführer Dr. Volker Stuke. Die großzügig bemessene Übergangsfrist wirke wie ein Sonderkonjunktureffekt. Eine Vielzahl neuer Anlagen als Folge treibe die Energiekosten der nächsten 20 Jahre nachhaltig in die Höhe, mahnt Dr. Stuke. Die großen Netzbetreiber prognostizierten bereits für das Bundestagswahljahr 2013 einen Anstieg der Ökostromumlage auf bis zu 4,74 Cent pro Kilowattstunde.
'Der Zwang zum Vermarkten von bis zu 20 Prozent des Solarstroms ist ein Schritt in die richtige Richtung', stellt Dr. Stuke fest. Mehr Wettbewerb zwischen den Grünstrom-Arten könne die Verbraucher finanziell entlasten.
Quotensystem ermöglicht Wettbewerb
Die Monopolkommission empfahl der Bundesregierung vergangenes Jahr den Wechsel zu einem Quotensystem. Es verpflichtet Stromhändler zum Vorhalten eines bestimmten Anteils an erneuerbaren Energien in ihrem Beschaffungsportfolio, unabhängig von der Erzeugungsart. 'Bei diesem Verfahren würde erstmals Wettbewerb unter den verschiedenen Ökostrom-Arten entstehen,' erläutert Dr. Stuke. Die Bundesregierung könne ihre Ausbauziele bei Strom aus erneuerbaren Energien auf diese Weise marktgerechter und kostengünstiger für Verbraucher erreichen.
Mittelstand fordert mehr Effizienz
Die Energiewende gibt es nicht zum Nulltarif. Den überwiegenden Teil der Kosten für den Ausstieg aus der Kernenergie schultert die deutsche Wirtschaft. 'Der VEA setzt sich für marktwirtschaftliche Lösungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein,' betont Dr. Stuke. Es sei jeweils der effizienteste Weg zu wählen. Die Betriebe dürften nicht noch mehr belastet werden. Der VEA fordert die Bundesregierung zum Schutz des Wirtschaftsstandorts Deutschland auf. Neben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit darf die Bezahlbarkeit der Stromversorgung nicht aus den Augen verloren werden.
Rückfragen bitte an:
Dr. Volker Stuke, Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Zeißstraße 72, 30519 Hannover, Tel.: (0511) 98 48-116, Fax: (0511) 98 48-188, E-Mail: info@vea.de, Internet: www.vea.de