Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA): Kartellamt behält schärfere Waffen gegen Energiekonzerne / Ursachen für fehlenden Wettbewerb bei Strom und Gas bekämpfen
15.11.2011 | DGAP
Hannover - Preismissbrauch marktbeherrschender Strom- und Gasanbieter bleibt über 2012 hinaus für weitere fünf Jahre verboten. Das sieht der Entwurf für die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums herrscht im Energiebereich nach wie vor kein strukturell gesicherter Wettbewerb.
'Das Verlängern des Verbots ist ein wichtiges Signal für das Bekämpfen des Preishöhenmissbrauchs auf dem Energiesektor', kommentiert Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Energie-Abnehmer e. V. (VEA). 'Kostenkontrolle ersetzt jedoch keine strukturellen Maßnahmen zum Beleben des Wettbewerbs bei Strom und Gas.'
Liegen die Energiepreise marktbeherrschender Unternehmen deutlich über denen der Wettbewerber, kann sie das Kartellamt auch zukünftig verbieten. Bestand behält auch die Beweislastumkehr. Versorgungsunternehmen müssen danach die Gründe für ihre überhöhten Energiepreise der Kartellbehörde darlegen.
'Symptome fehlenden Wettbewerbs zu bekämpfen reicht nicht aus', kritisiert Manfred Panitz. 'Die Ursachen müssen adressiert werden. Wir brauchen ein ausreichendes Stromangebot, leistungsfähige Netze und einen international freien Marktzugang', so Panitz weiter.
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Manfred Panitz, Bundesverband der Energie- Abnehmer e. V. (VEA), Zeißstraße 72, 30519 Hannover, Tel.: (0511) 98 48-110, Fax: (0511) 98 48-188, E-Mail: info@vea.de, Internet: www.vea.de