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Golden Rim Resources: Anhang zur Einberufung der Hauptversammlung02.02.2023 | 11:14 Uhr | IRW-Press
1. Februar 2023 - Golden Rim Resources (ACN 006 710 774) (Unternehmen) setzt die Aktionäre hiermit davon in Kenntnis, dass unter Bezugnahme auf die am 13. Januar 2023 ergangene Einberufung der Hauptversammlung, in der über die Abhaltung der Hauptversammlung am Mittwoch, den 15. Februar 2023 um 12 Uhr mittags (AEDT) (Versammlung) informiert wurde, die Directors beschlossen haben, den nachfolgend angeführten Beschluss Nr. 4 hinzuzufügen und die im Erklärungsschreiben (Anhang) enthaltenen Informationen zu ergänzen.
Online: https://investorcentre.linkgroup.com Zusätzlicher Beschluss Beschluss Nr. 4 - Zustimmung zur Änderung des Firmennamens Zur Prüfung und gegebenenfalls Verabschiedung des folgenden Sonderbeschlusses mit oder ohne Ergänzungen: Die Änderung des Firmennamens in Asara Resources Limited wird gemäß und für die Zwecke von Abschnitt 157 des Corporations Act und für alle anderen Zwecke mit Wirkung ab dem Datum genehmigt, an dem die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert wurden.' Anhang zum Erklärungsschreiben 6 Beschluss Nr. 4 - Zustimmung zur Änderung des Firmennamens Allgemeines Abschnitt 157(1)(a) des Corporations Act sieht vor, dass eine Gesellschaft ihren Namen ändern kann, wenn sie einen Sonderbeschluss fasst, mit dem sie einen neuen Namen annimmt. Mit Beschluss Nr. 4 wird die Zustimmung der Aktionäre zur Änderung des Firmennamens in Asara Resources Limited gemäß und für die Zwecke von Abschnitt 157(1)(a) des Corporations Act beantragt. In Verbindung mit der Änderung des Firmennamens wird auch eine Änderung des ASX-Symbols von 'GMR' in 'ARJ' vorgeschlagen. Auswirkung der Annahme des Beschlusses Das Unternehmen hat den vorgeschlagenen Namen bei der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) reservieren lassen. Wird Beschluss Nr. 4 angenommen, so wird die Namensänderung wirksam, sobald die Eintragungsdaten des Unternehmens von der ASIC geändert wurden. Empfehlung des Board Da es sich bei Beschluss Nr. 4 um einen Sonderbeschluss handelt, ist die Zustimmung von 75 % der Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre erforderlich (Stimmabgabe persönlich, durch einen Bevollmächtigten, durch einen Anwalt oder - wenn der Aktionär ein Unternehmen ist - durch einen Vertreter des Unternehmens). Das Board empfiehlt den Aktionären, für den Beschluss Nr. 4 zu stimmen. IM AUFTRAG DES BOARD Mark Licciardo, Company Secretary Golden Rim Resources Ltd. In Europa: Swiss Resource Capital AG Jochen Staiger & Marc Ollinger info@resource-capital.ch www.resource-capital.ch GOLDEN RIM RESOURCES Level 23, Collins Square Tower Five, 727 Collins Street Melbourne, VIC, 3008 T + 61 3 8677 0829 E info@goldenrim.com.au goldenrim.com.au Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au der auf der Firmenwebsite! Unternehmen dieses Artikels: Asara Resources Ltd., Dieser Artikel stammt von Rohstoff-Welt.de
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