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Weatherford International Ltd. reicht Formular 8-K ein24.02.2012 | 0:58 Uhr | PR Newswire
GENF, February 23, 2012 PRNewswire -- Das Unternehmen Weatherford International Ltd. teilt seinen Aktionären heute mit, dass das Formular 8-K bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission; SEC) eingereicht worden ist. Auf dem Formular 8-K wird angegeben, dass der Verwaltungsrat von Weatherford am 15. Februar 2012 eine Richtlinie zur Rückforderung von Vorstandsvergütungen genehmigt hat, der die Rahmenbedingungen festlegt, gemäss denen Weatherford unter bestimmten Umständen zur Rückforderung von Leistungsanreizen von seinen leitenden Angestellten berechtigt ist. Ferner hat der Verwaltungsrat die Satzung von Weatherford International Ltd. geändert, um einen Kapitalzuwachs von 1,9 Millionen CHF infolge der Ausgabe von 1,7 Millionen Aktien aus bedingtem Kapital durch die Ausübung von Optionsrechten widerzuspiegeln. Der Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats von Weatherford hat neue Kriterien für die Vergabe künftiger Leistungsanreize an seine leitenden Angestellten aufgestellt. Zu diesen Leistungskriterien gehören Metriken, die auf (a) der Gesamtrendite für die Aktionäre im Vergleich zu bestimmten gleichrangigen Mitstreitern und (b) der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Unternehmenswerts basieren. Ferner hat der Entschädigungsausschuss einen Zusatz genehmigt, der mit bestimmten zukünftigen Aktienoptionen im Rahmen des 2010 Omnibus-Anreizplans zum Einsatz kommen soll, sowie die Grundgehälter der leitenden Angestellten im Jahr 2012 festgelegt.
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