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Liberty Silver unterzeichnet endgültige Pachtvereinbarung mit Kaufoption für Bunker Hill

29.08.2017 | 9:27 Uhr | IRW-Press

Toronto, 28. August 28, 2017 - Liberty Silver Corp. (CSE-LSL) (Liberty oder das Unternehmen) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine endgültige Pachtvereinbarung mit Kaufoption (die Vereinbarung) im Hinblick auf die Mine Bunker Hill (die Mine) im US-Bundesstaat Idaho unterzichnet hat. Die Vereinbarung wurde zwischen Liberty und der Placer Mining Corporation (Placer Mining), dem aktuellen Besitzer der Mine, getroffen.


Die wichtigsten Bedingungen der Pachtvereinbarung:

- Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. November 2017

- Anfängliche Laufzeit: 24 Monate

- Die Pachtvereinbarung kann von Liberty jederzeit um 12 Monate verlängert werden.

- Eine Bonuszahlung von 1 Millionen USD ist bis spätestens 31. Oktober 2017 an Placer Mining zu entrichten.

- Pachtzahlungen von 100.000 USD pro Monat sind vierteljährlich zu entrichten.

- Die Kaufoption kann nach Libertys Ermessen ausgeübt werden.

- Liberty kann die Kaufoption jederzeit während des Pachtzeitraums und eventueller Verlängerungen ausüben.

President und CEO Bruce Reid sagte: Wir freuen uns ungemein darüber, dieses Etappenziel zu erreichen. Das Unternehmen erhält durch die Vereinbarung aussreichend Zeit, um einen Minenplan auszuarbeiten und die notwendigen Mittel für die Weiterentwicklung aufzubringen. Damit senden wir ein deutliches Signal an den Markt, dass die Mine Bunker Hill zurück ist. Wir sind jetzt in der Lage, unsere Vorhaben voranzubringen und unseren Zeitplan bis zur Realisierung von Unternehmenswert durch diesen beachtlichen Vermögenswert, die Mine Bunker Hill, zu straffen.

Liberty hat eine Pachtvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten unterzeichnet, die am 1. November 2017 in Kraft tritt und bis zum 31. Oktober 2019 läuft. Außerdem enthält die Vereinbarung eine Option auf den Erwerb der Mine zu geregelten Zahlungsbedingungen. Liberty kann die Kaufoption jederzeit während der ursprünglichen Laufzeit von 24 Monaten und einer etwaigen Verlängerung ausüben. Der Pachtzeitraum kann nach Ermessen von Liberty um 12 Monate verlängert werden.

Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung hat Liberty das Recht, die Mine jederzeit vor Ende des anfänglichen oder möglicherweise verlängerten Pachtzeitraums für einen Kaufpreis von 45 Millionen USD zu erwerben, wobei die Kaufpreiszahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren an Placer Mining zu entrichten sind. Außerdem sieht die Vereinbarung eine NSR-Gebühr von 3 % an der Produktion während des Pachtzeitraums bzw. von 1,5 % nach Ausübung der Kaufoption vor. Die NSR-Gebühr ist nach dem Erwerb auf 60 Millionen USD beschränkt.

Die Mine Bunker Hill war einst die größte Produktionsstätte im Zink-, Blei- und Silberbergbaugebiet Coeur DAlene im Norden des US-Bundesstaates Idaho. Aus der Mine wurden in der Vergangenheit mehr als 35 Millionen Tonnen Erz mit durchschnittlich 8,76 % Blei, 3,67 % Zink und 155 g/t Silber gefördert (Jahresbericht 1980 von Bunker Hill Mines).

Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Mine weiterhin zahlreiche Zielgebiete mit Potenzial bietet, vom oberen bis zum unteren Ende und insbesondere entlang des Streichens nach Westen, wo Bohrungen in jüngerer Vergangenheit zu beachtlichen Entdeckungen, wie dem Erzkörper Quill, geführt haben.


Über Liberty Silver Corp.

Liberty hat eine endgültige Vereinbarung über den Erwerb des Minenkomplexes Bunker Hill abgeschlossen. Weitere Informationen zu Liberty erhalten Sie auf der Website des Unternehmens, www.libertysilvercorp.com, oder auf SEDAR und EDGAR.



Nähere Informationen erhalten Sie über:

Bruce Reid, Chief Executive Officer
(647) 500-4495
br@bunkerhillmining.com
Nicholas Konkin, Marketing & Communications
(416) 567-9087
nk@bunkerhillmining.com



Warnhinweise: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf die Zukunft und sind einer Anzahl von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen der Definition dieses Begriffs in Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der gültigen Fassung sowie der Bedeutung des Ausdrucks zukunftsgerichtete Informationen in der Vorschrift National Instrument 51-102 - Continuous Disclosure Obligations der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Informationen, die dem Unternehmen aktuell zur Verfügung stehen, und das Unternehmen gibt keine Zusicherung ab, dass die eigentlichen Ergebnisse den Erwartungen oder Annahmen der Geschäftsleitung im Hinblick auf die folgenden Punkte zu entsprechen: u.a. die Fähigkeit von Liberty, das Due Diligence-Verfahren für den Kauf des Minenkomplexes Bunker Hill erfolgreich durchzuführen, eine endgültige Vereinbarung zu den in der Absichtserklärung festgelegten Bedingungen bzw. zu anderen günstigen Bedingungen oder überhaupt zu treffen, und die erste Kaufzahlung zu finanzieren, wofür Liberty derzeit nicht die notwendigen Mittel hat; die Fähigkeit von Liberty, seine Beteiligung am Silberprojekt Trinity zu wahren, die von der Durchführung einer Machbarkeitsstudie abhängig ist; die aktuelle und zukünftige finanzielle Lage des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, sich finanzielle Mittel zu sichern; die Fähigkeit des Unternehmens, einen Markt für die Wertpapiere zu schaffen; und die Lage der Finanzmärkte. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Schätzungen und Angaben, die die zukünftigen Pläne, Ziele oder Vorgaben des Unternehmens beschreiben, u.a. auch Aussagen, wonach das Unternehmen oder die Geschäftsleitung vom Eintreten erklärter Bedingungen oder Ergebnisse ausgeht. Zukunftsgerichtete Aussagen sind u.U. an Begriffen wie glauben, rechnen mit, erwarten, könnten, mögen, würden, werden oder planen zu erkennen und könnten u.a. Aussagen zu den Bedingungen der Absichtserklärung über den Erwerb des Minenkomplexes Bunker Hill, der Durchführung des erforderlichen Due Diligence-Verfahrens und einer Finanzierung für den Erwerb enthalten. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie zwangsläufig inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse - u.a. in Bezug auf die Exploration, die Projekterschließung sowie die finanzielle Lage und die finanziellen Aussichten des Unternehmens - könnten aufgrund vielfältiger Faktoren von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen: das Unvermögen von Liberty, das Due Diligence-Verfahren für den Ewerb des Minenkomplexes Bunker Hill abzuschließen, eine endgültige Vereinbarung zu den in der Absichtserklärung festgelegten Bedingungen bzw. zu anderen günstigen Bedingungen oder überhaupt zu treffen, und die erste Kaufzahlung zu finanzieren, wofür Liberty derzeit nicht die notwendigen Mittel hat; das Unvermögen von Liberty, eine Machbarkeitsstudie gemäß den Bedingungen der Earn-in-Vereinbarung für das Silberprojekt Trinity durchzuführen; das Unvermögen des Unternehmens, angesichts des Unvermögens, zusätzliche Finanzierungen zu erhalten, seine liquiden Mittel zu budgetieren und zu verwalten; das Unvermögen des Unternehmens, einen Markt für seine Wertpapiere zu schaffen bzw. die Ungewissheit, ob ein aktiver Markt erschlossen oder gewahrt werden kann; Veränderungen der allgemeinen Wirtschaftslage und der Lage der Finanzmärkte; Veränderungen in der Nachfrage nach Edelmetallen oder bei ihren Preisen; streitrechtliche, legislative, ökologische und andere gesetzliche, behördliche, politische oder wettbewerbsrechtliche Entwicklungen; betriebliche Schwierigkeiten bei den Aktivitäten des Unternehmens; und andere Angelegenheiten, die in dieser Pressemeldung zur Sprache kommen. Die angeführten Faktoren, die Einfluss auf die zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens nehmen könnten, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese und andere Faktoren, die in den öffentlichen Bekanntmachungen und Unterlagen des Unternehmens angegeben sind, sollten sorgfältig abgewogen werden und die Leser dürfen solche zukunftsgerichteten Aussagen nicht überbewerten. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen oder in dessen Namen getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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