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Kingston Resources Ltd.
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Registriert in: Australien WKN: A1J7JF Rohstoffe:
Art: Originalaktie ISIN: AU000000KSN7 Gold
Heimatbörse: Sydney/Melbourne Alternativ:
Währung: AUD    
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Infos zu den Kapitalmaßnahmen von Chalice, Salt Lake und Kingston

14.12.2020 | 18:00 Uhr | Huster, Hannes, Der Goldreport
Erneut einige Infos zu den "leidigen" Themen der Bezugsrechtskapitalerhöhungen bzw. der Aktienbezugspläne der australischen Firmen. In den vergangenen Tagen haben mich wieder unzählige Fragen zu diesem Thema erreicht. Deshalb heute nochmals die Erklärung (evtl. ausdrucken).

Die australischen Firmen führen öfters so genannte SPP´s (Share Purchase Plan) Kapitalerhöhungen durch. Oft werden diese parallel zu Platzierungen an institutionelle Anleger, aber nicht immer.

Der Gedanke dahinter ist, dass man dem normalen Anleger auch die Chance geben möchte, zu gleichen Konditionen neue Aktien zu kaufen, wie man es den größeren Investoren angeboten hat.

Nun hat z.B. Chalice Gold 100 Millionen AUD bei 3,75 AUD bei Großanlegern platziert und bietet nun uns "normalen Anlegern" an, auch Aktien bei 3,75 AUD zu kaufen. Dieses Angebot ist auf 10 Millionen AUD begrenzt.

Wenn Sie Aktie von der Firma im Depot haben, müssten Sie schon die Unterlagen von der Depotbank erhalten haben. Es gibt verschiedene Pakete, die zur Zeichnung angeboten werden.

Nun kommen wir zum leidigen Punkt. So gut wie immer ist auf dem Angebot vermerkt, dass nur Anleger mit Wohnsitz in Australien oder Neuseeland teilnehmen können bzw. Restriktionen vorhanden sind.

Das ist eine Standardformulierung, da die Firmen natürlich nicht für jedes Land extra die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für Kapitalerhöhungen erfüllen können.

Meistens ist es aber so, dass Sie als Aktionär nicht direkt als Aktionär beim Unternehmen registriert sind, sondern über einen Nominee. Dieser Nominee hat aber einen "Wohnsitz" in Australien, so dass der Bezug rein technisch möglich ist.

Die Erfahrung zeigt, dass einige Banken die Bezugsaufträge ohne Probleme annehmen und man auch eine Zuteilung bekommt. Es gibt jedoch auch Banken bzw. Broker, die die Annahme der Aufträge aufgrund dieses Passus verweigern.

Sollten Sie also bei einer Bank sein, die den Auftrag nicht annimmt, dann kann man da in der Regel wenig dagegen tun. Die meisten Banken nehmen die Aufträge aber ohne Probleme entgegen. Bei Chalice müssten Sie die Unterlagen schon haben. Wie am Donnerstag in der Ausgabe besprochen, werde ich für unser Wachstumsdepot keine weiteren Aktien zeichnen, da die Position schon ausreichend groß ist.

Bei Salt Lake Potash wird es auch eine kleine SPP-Kapitalerhöhung über maximal 5 Millionen AUD geben. Auch hier ist wieder zu erwarten, dass der Passus mit dem Wohnsitz in den Unterlagen steht. Bis Sie die Unterlagen erhalten, wird es noch dauern. Das SPP wird erst am 18.12. geöffnet und erst am 29.01.2021 geschlossen:



Dann noch eine Anmerkung zu Kingston Resources. Die Kapitalerhöhung der vergangenen Woche war eine reine Platzierung an institutionelle Anleger und es wird KEINE Bezugsmöglichkeit für "normale Aktionäre" geben.


© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



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Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
 
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