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Newmont-Aktionäre stimmen überwältigend für Schaffung des weltweit größten Goldunternehmens

13.04.2019 | 17:29 Uhr | Business Wire
Newmont Mining Corporation (NYSE: NEM) (Newmont oder das Unternehmen) gab heute bekannt, dass die Aktionäre des Unternehmens mit überwältigender Mehrheit für die Genehmigung und Ausgabe von Newmont-Stammaktien im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion mit Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp) gestimmt haben. Am 4. April 2019 stimmten die Aktionäre von Goldcorp ebenfalls mit überwältigender Mehrheit mit mehr als 97 Prozent der abgegebenen Stimmen für den Zusammenschluss.

Der Vorschlag zur Erhöhung der genehmigten Stammaktien erforderte eine Mehrheit der ausstehenden Aktien, während der Vorschlag zur Ausgabe von Aktien für die Transaktion eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderte. Die Aktionäre von Newmont stimmten der Erhöhung der genehmigten Stammaktien mit mehr als 76 Prozent der ausstehenden Aktien zu und stimmten der Ausgabe von Aktien gemäß der Transaktion mit mehr als 98 Prozent der für den Vorschlag abgegebenen Stimmen zu.

„Wir danken den Aktionären von Newmont für ihre überwältigende Unterstützung für diese überzeugende Wertschöpfungsmöglichkeit beim Aufbau des weltweit führenden Goldunternehmens“, so der Geschäftsführer Gary Goldberg.

Die Aktionäre von Newmont und Goldcorp haben den Beschlüssen ihrer Hauptversammlungen vom 11. bzw. 4. April 2019 zugestimmt und damit die Bedingungen für die zuvor angekündigte einmalige Sonderdividende von 0,88 US-Dollar pro Stammaktie erfüllt. Dementsprechend wird die Sonderdividende am 1. Mai 2019 an die Newmont-Aktionäre ausgezahlt, die ab dem 17. April 2019 (dem Stichtag) eingetragen sind. Die Dividende wird an die Inhaber der derzeit ausstehenden Aktien von Newmont zum Stichtag ausgezahlt, jedoch nicht an die Inhaber von Aktien, die im Zusammenhang mit der geplanten Newmont Goldcorp-Transaktion ausgegeben werden sollen.


Unmittelbar nach Abschluss der für das zweite Quartal erwarteten Transaktion wird Newmont Goldcorp:

- Den Nettoinventarwert pro Aktie von Newmont um 27 Prozent und den kombinierten Unternehmens-Cashflow pro Aktie für 2020 um 34 Prozent erhöhen;1

- Mit der Bereitstellung von USD 365 Mio. an jährlich erwarteten Vorsteuersynergien, Effizienzsteigerungen in der Lieferkette und umfassenden Verbesserungspotenzialen beginnen, die 4,4 Mrd. USD an Nettobarwert (vor Steuern) entsprechen;2

- Ziel sind sechs bis sieben Millionen Unzen stetiger Goldproduktion über einen Jahrzehnte langen Zeitrahmen;1

- Über die größten Goldreserven und -ressourcen im Goldsektor verfügen, einschließlich auf einer Basis pro Aktie;

- In bergbaufreundlichen Jurisdiktionen und produktiven Golddistrikten auf vier Kontinenten ansässig sein;

- Die höchste Dividende unter den führenden Goldproduzenten erzielen; 3

- Finanzielle Flexibilität und eine Bilanz mit Anlagequalität bieten, um die vielversprechendsten Projekte mit einem angestrebten internen Zinsfuß (Internal Rate of Return, IRR) von mindestens 15 Prozent voranzutreiben;4

- Über eine umfassende Auswahl an versierten Geschäftsführern, technischen Teams und anderen Talenten mit umfangreicher Erfahrung in der Bergbauindustrie verfügen; und

- die Branchenführerschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance aufrechterhalten.


Über Newmont

Newmont ist ein führender Gold- und Kupferproduzent. Die Gesellschaft ist hauptsächlich in den USA, Australien, Ghana, Peru und Surinam tätig. Newmont ist der einzige Goldförderer, der im S&P-500-Index gelistet ist und wurde 2015, 2016, 2017 und 2018 vom Dow Jones Sustainability World Index zum führenden Unternehmen der Bergbaubranche ernannt. Als Resultat seiner führenden Stellung in den Bereichen Technik, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zählt Newmont auf dem Gebiet der Wertschöpfung zu den Branchenführern. Newmont wurde im Jahr 1921 gegründet und ist seit 1925 börsennotiert.



Contact

Medienkontakt
Omar Jabara
+1 303-837-5114
omar.jabara@newmont.com

Ansprechpartner Investoren
Jessica Largent
303-837-5484
jessica.largent@newmont.com



Warnhinweise bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die unter den durch diese Abschnitte und andere geltende Gesetze geschaffene Safe-Harbor-Regelung fallen sollen, sowie „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Wenn eine zukunftsgerichtete Aussage eine Erwartung oder Überzeugung über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse zum Ausdruck bringt oder impliziert, wird diese Erwartung oder Überzeugung in gutem Glauben ausgedrückt, und es wird angenommen, dass sie eine angemessene Grundlage hat. Solche Aussagen unterliegen jedoch Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt, prognostiziert oder impliziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich oft auf unsere erwartete zukünftige Geschäfts- und Finanzlage und enthalten oft Worte wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „würden“, „schätzen“, „erwarten“, „glauben“, „anpeilen“, „indikativ“, „vorläufig“ oder „potenziell“. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung können ohne Einschränkung Folgendes beinhalten: (i) Aussagen über die geplante Übernahme von Goldcorp durch Newmont (die „geplante Transaktion“) und die erwarteten Bedingungen, den Zeitpunkt und den Abschluss der geplanten Transaktion, einschließlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen und der Erfüllung anderer üblicher Abschlussbedingungen; (ii) Schätzungen über die zukünftige Produktion und zukünftige Verkäufe, einschließlich der erwarteten jährlichen Produktionsspanne; (iii) Schätzungen der zukünftigen Kosten, die auf den Umsatz anwendbar sind und der gesamten nachhaltigen Kosten; (iv) Erwartungen hinsichtlich der Wertsteigerung; (v) Schätzungen über künftige Investitionsausgaben; (vi) Schätzungen über künftige Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen und Synergien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einsparungen im Bereich G&A, Effizienz der Lieferkette, volles Verbesserungspotenzial, Integrationsmöglichkeiten und anderen Verbesserungen und Einsparungen; (vii) Erwartungen an die zukünftige Exploration und die Entwicklung, das Wachstum und das Potenzial der Geschäftstätigkeiten von Newmont und Goldcorp, der Projektpipeline und der Investitionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Projektrenditen, erwartete durchschnittliche IRR, Zeitplan, Entscheidungstermine, Lebensdauer der Mine, kommerzieller Start, erste Produktion, durchschnittliche Kapitalproduktion, durchschnittliche Kosten und Aufwärtspotenzial; (viii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Investitionen oder Veräußerungen; (ix) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Dividenden und Renditen an die Aktionäre; (x) Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Generierung von freien Cashflows, Liquidität, Bilanzstärke und Bonität; (xi) Erwartungen in Bezug auf zukünftiges Eigenkapital und Unternehmenswert; (xii) Erwartungen in Bezug auf zukünftige Pläne und Leistungen; (xiii) Erwartungen bezüglich der zukünftigen Mineralisierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erwartungen bezüglich Reserven und Ressourcen, Gehalt und Rückgewinnung; (xiv) Schätzungen über zukünftige Stilllegungskosten und -verbindlichkeiten. Schätzungen oder Erwartungen über zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse basieren auf bestimmten Annahmen, die sich als falsch erweisen können. Solche Annahmen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: (i) dass keine wesentliche Änderung der derzeitigen geotechnischen, metallurgischen, hydrologischen und anderen physikalischen Bedingungen vorliegt; (ii) die Genehmigung, Entwicklung, der Betrieb und die Erweiterung der Aktivitäten und Projekte von Newmont und Goldcorp im Einklang mit den derzeitigen Erwartungen und Minenplänen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt von Ausfuhrgenehmigungen; (iii) politische Entwicklungen in jeder Rechtsordnung, in der Newmont und Goldcorp tätig sind, in Übereinstimmung mit den derzeitigen Erwartungen; (iv) bestimmte Wechselkursannahmen für den australischen Dollar oder den kanadischen Dollar gegenüber dem USD sowie andere Wechselkurse, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (v) bestimmte Preisannahmen für Gold, Kupfer, Silber, Zink, Blei und Öl; (vi) Preise für wichtige Lieferungen, die ungefähr mit dem aktuellen Niveau übereinstimmen; (vii) die Genauigkeit der aktuellen Schätzungen von Mineralreserven, Mineralressourcen und mineralisierten Materialien; und (viii) andere Planungsannahmen. Risiken im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Newmont und Goldcorp und die zukünftige Leistung können unter anderem Preisschwankungen bei Gold und anderen Metallen, Währungsschwankungen, operationelle Risiken, erhöhte Produktionskosten und Abweichungen des Erzgehalts oder der Wiederherstellungsraten von den in Bergbauplänen angenommenen Werten, politisches Risiko, Gemeinschaftsbeziehungen, Konfliktlösung, staatliche Regulierung und rechtliche Ergebnisse und andere Risiken beinhalten, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Darüber hinaus beinhalten wesentliche Risiken, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, Folgendes: die mit finanziellen oder anderen Prognosen verbundene Unsicherheit; die rasche und effektive Integration der Geschäfte von Newmont und Goldcorp und die Fähigkeit, die erwarteten Synergien und die Wertschöpfung zu erzielen, die von der geplanten Transaktion erwartet werden; das Risiko, das mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der geplanten Transaktion verbunden ist, einschließlich des Risikos, dass die Bedingungen für die Transaktion nicht rechtzeitig oder überhaupt erfüllt werden und dass die Transaktion aus einem anderen Grund nicht abgeschlossen wird; das Risiko, dass eine Zustimmung oder Genehmigung, die für die geplante Transaktion erforderlich sein könnte; das Ergebnis aller Gerichtsverfahren, die gegen die Parteien und andere im Zusammenhang mit der Vereinbarung eingeleitet werden können; unerwartete Schwierigkeiten oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Transaktion, die Reaktion der Geschäftspartner und die Zurückhaltung infolge der Ankündigung und der Abhängigkeit der Transaktion; potenzielle Volatilität des Preises der Newmont-Stammaktie aufgrund der geplanten Transaktion; die erwartete Größe der Märkte und die anhaltende Nachfrage nach den Ressourcen von Newmont und Goldcorp und die Auswirkungen der wettbewerbsorientierten Reaktionen auf die Ankündigung der Transaktion; und die Umleitung der Managementzeit auf transaktionsbezogene Fragen. Für eine detailliertere Erläuterung dieser Risiken und anderer Faktoren siehe Newmonts Jahresbericht 2018 auf Formular 10-K, der bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereicht wurde, sowie die anderen SEC-Einreichungen der Gesellschaft, die auf der SEC-Website oder auf www.newmont.com verfügbar sind, das neueste jährliche Informationsformular von Goldcorp sowie die anderen Einreichungen von Goldcorp bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden, die auf SEDAR, auf der SEC-Website oder www.goldcorp.com verfügbar sind. Newmont bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Goldcorp in dieser Pressemitteilung oder von Goldcorp außerhalb dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen). Goldcorp bestätigt oder übernimmt keine Aussagen oder Berichte, die Newmont in dieser Pressemitteilung zugeschrieben werden (einschließlich früherer Mineralreserven und Ressourcendeklarationen) oder von Newmont außerhalb dieser Pressemitteilung abgegeben werden. Newmont und Goldcorp übernehmen keine Verpflichtung, öffentliche Änderungen an „zukunftsgerichteten Aussagen“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausblicke, zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Pressemitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Anleger sollten nicht davon ausgehen, dass eine fehlende Aktualisierung einer zuvor veröffentlichten „zukunftsgerichteten Aussage“ eine Bestätigung dieser Aussage darstellt. Die fortgesetzte Abhängigkeit von „zukunftsgerichteten Aussagen“ erfolgt auf eigenes Risiko der Anleger.

1 Vorsicht bei Projektionen: Die in dieser Mitteilung verwendeten Prognosen gelten als „zukunftsgerichtete Aussagen“. Siehe vorstehende Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen. Zukunftsorientierte Informationen, die Erwartungen nach dem Abschluss darstellen, sind von Natur aus ungewiss. Schätzungen wie erwartete Zunahme, NAV, Nettobarwertschöpfung, Synergien, erwartete zukünftige Produktion, IRR, finanzielle Flexibilität und Bilanzstärke sind vorläufiger Natur. Es kann nicht garantiert werden, dass die geplante Transaktion abgeschlossen wird oder dass sich die zukunftsgerichteten Informationen als richtig erweisen.

2 Der in dieser Mitteilung verwendete Nettobarwert (Net Present Value, NPV) ist eine Veranschaulichungsschätzung des Managements und sollte nicht als GAAP- oder Non-GAAP-Finanzgröße angesehen werden. Die Barwertschöpfung stellt die kombinierte Schätzung des Managements von Synergien vor Steuern, Effizienzsteigerungen in der Lieferkette und Verbesserungspotenzialen dar, die sich aus der vorgeschlagenen Transaktion ergeben, die monetarisiert und über einen Zeitraum von zwanzig Jahren für die Zwecke der Schätzung unter Anwendung eines Diskontierungssatzes von 5 Prozent projiziert wurden. Diese Schätzungen sind notwendigerweise ungenau und basieren auf zahlreichen Beurteilungen und Annahmen. Die erwartete Barwertschöpfung ist eine „zukunftsgerichtete Aussage“, die Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren unterliegt, die dazu führen können, dass die tatsächliche Wertschöpfung von der erwarteten Wertschöpfung abweicht.

3 Dividenden für 2019 nach dem ersten Quartal 2019 wurden vom Vorstand noch nicht genehmigt oder beschlossen. Die Erwartungen des Managements in Bezug auf zukünftige Dividenden oder annualisierte Dividenden sind „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung, die durch den durch diese Abschnitte und andere anwendbare Gesetze geschaffene Safe Harbor-Regelung abgedeckt werden sollen. Die Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen in Bezug auf zukünftige Dividenden unverbindlich sind. Die Feststellung und Auszahlung zukünftiger Dividenden liegt im Ermessen des Vorstands und wird auf der Grundlage der Finanzergebnisse von Newmont, der Bilanzstärke, des Liquiditätsbedarfs, der Zukunftsaussichten, der Gold- und Rohstoffpreise und anderer vom Board als relevant erachteter Faktoren festgelegt. Der Vorstand behält sich alle Befugnisse im Zusammenhang mit der Feststellung und Zahlung von Dividenden vor. Daher kann das Board of Directors bei der Festlegung der zu beschließenden und zu zahlenden Dividende auf die Stammaktien der Gesellschaft die Höhe der Zahlung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern oder beenden. Demzufolge sollten sich Anleger nicht zu sehr auf solche Aussagen verlassen.

4 Zinsrisiko-Ziele für Projekte werden mit einem angenommenen Goldpreis von 1.200 USD berechnet.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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