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Pacific Drilling S.A. verkündet eventuelle Aufhebung der Börsenzulassung

02.09.2017 | 20:26 Uhr | Business Wire
Die Pacific Drilling S.A. (NYSE: PACD) verkündete heute, dass sie von der New Yorker Börse (New York Stock Exchange, Inc., „NYSE“) benachrichtigt wurde, dass sie nicht mehr die Anforderungen der NYSE Zulassungsstandards für die Fortsetzung der Börsennotierung erfüllt. Die zwei Anforderungen der NYSE Zulassungsstandards für die Fortsetzung der Börsennotierung, die die Gesellschaft möglicherweise nicht länger erfüllen kann, sind die Aufrechterhaltung:

- der durchschnittlichen Marktkapitalisierung von mindestens 15 Mio. USD über einen Zeitraum von 30 Handelstagen – ein Mindestschwellenstandard, der keinerlei Planungs-/Abhilfefrist einräumt; und

- des durchschnittlichen Schlusskurses der Stammaktien von mindestens 1,00 USD über einen Zeitraum von 30 Handelstagen in Folge.

Die NYSE benachrichtigte die Gesellschaft, dass sich ihr durchschnittlicher Aktienkurs der letzten 30 Handelstage mit Stand vom 30. August 2017 auf 0,99 USD belief, und die Gesellschaft folglich nicht länger börsennotiert bleiben kann, wenn sie nicht in der Lage ist, innerhalb der geltenden sechsmonatigen Abhilfefrist erneut die Anforderungen der NYSE Zulassungsstandards für die Fortsetzung der Börsennotierung zu erfüllen. Die Gesellschaft muss bis zum 15. September 2017 bei der NYSE ein Schreiben einreichen, in dem sie anzugeben hat, ob und wie sie beabsichtigt, die Aktienkursdifferenz wieder auszugleichen.

Darüber hinaus merkt die Gesellschaft an, dass ihre Marktkapitalisierung erstmalig zum 16. August 2017 unter 15,0 Mio. USD gefallen ist. Demzufolge geht die Gesellschaft davon aus, dass die NYSE – mangels wesentlicher Erhöhung der Marktkapitalisierung – beginnen wird, den Prozess der Aufhebung der Börsennotierung für die Stammaktien der Gesellschaft etwa um den 13. September 2017 einzuleiten. Bis dahin muss die Gesellschaft spätestens auf die NYSE Benachrichtigung zur Aufhebung der Börsennotierung aufgrund der Aktienpreisdifferenz antworten. Die zur Fortsetzung der Börsennotierung erforderliche Aufrechterhaltung einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von 15 Mio. USD räumt keine Planungs-/Abhilfefrist ein, und somit würde die Börsennotierung der Gesellschaft automatisch und unverzüglich an dem Tag aufgehoben, an dem diese Bedingung nicht mehr erfüllt ist. In dem Fall werden die Stammaktien der Gesellschaft dann nur noch auf dem Freiverkehrsmarkt gehandelt.

Von der Aufhebung der Börsennotierung durch die NYSE bleiben die Berichterstattungsanforderungen der Gesellschaft gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde und etwaige bestehende vertragliche Pflichten oder Schuldverpflichtungen der Gesellschaft unberührt.


Über Pacific Drilling

Mit seinen erstklassigen Bohrschiffen und einem äußerst erfahrenen Team hat sich Pacific Drilling dem Ziel verpflichtet, zum in der Branche bevorzugten hochspezialisierten Unternehmen für Bohrinseln und Bohrschiffe zu werden. Die Flotte von Pacific Drilling mit sieben Bohrschiffen ist eine der jüngsten und technisch fortschrittlichsten Flotten der Welt. Weitere Informationen über Pacific Drilling sowie über unseren aktuellen Flottenbestand finden Sie auf unserer Website unter www.pacificdrilling.com.



Contact

Pacific Drilling SA
Johannes (John) P. Boots, +352 26 84 57 81
Investor@pacificdrilling.com



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Die Leser werden dazu aufgefordert, sich nicht über Gebühr auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da diese nur zum aktuellen Zeitpunkt gültig sind. Wir verpflichten uns nicht dazu, zukunftsgerichtete Aussagen nach dem Datum ihrer Veröffentlichung aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Geschehnisse oder anderer Gegebenheiten öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



Originalversion auf businesswire.com ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20170902005041/de/
 
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