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Sibanye Gold: Kartellrechtliche Auflage in Zusammenhang mit geplanten Übernahme von Stillwater Mining erfüllt

20.01.2017 | 8:03 Uhr | IRW-Press
Sibanye Gold Ltd. (Sibanye) freut sich, bekannt zu geben, dass Sibanye und Stillwater Mining Company (NYSE: SWC) (Stillwater) darüber informiert wurden, dass die nach dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 (HSR Act) in der aktuellen Fassung geltende Sperrfrist in Bezug auf die am 9. Dezember 2016 angekündigte geplante Übernahme von Stillwater durch Sibanye (die Transaktion) vorzeitig aufgehoben wurde. Dies bedeutet, dass die für die Transaktion erforderliche kartellrechtliche Genehmigung erteilt wurde.

Der Abschluss der Transaktion wird zum zweiten Kalenderquartal 2017 erwartet und unterliegt weiterhin der Genehmigung der Transaktion durch die Inhaber einer Mehrheit der ausstehenden Stammaktien von Stillwater sowie durch die Inhaber einer Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigen Aktien von Sibanye, der Genehmigung der hiermit verbundenen Ausgabe von Aktien durch Sibanye im Rahmen einer potenziellen Bezugsrechtsemission durch die Inhaber von mindestens 75 % der anwesenden und stimmberechtigten Aktien, die Freigabe durch das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), die Zustimmung der südafrikanischen Zentralbank und sonstiger üblicher Bedingungen.

Neal Froneman, CEO von Sibanye, sagte: Die zeitgerechte Erfüllung der kartellrechtlichen Auflage gemäß dem HSR Act ist ein erster wichtiger Schritt im Hinblick auf den Abschluss der Übernahme von Stillwater. Wir haben seit Bekanntmachung der Transaktion positive Fortschritte erzielt und arbeiten daran, die restlichen Bedingungen so bald wie möglich zu erfüllen.


Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Hinblick auf Sibanye, wozu u.a. Aussagen über den erwarteten Abschluss der Übernahme von Stillwater durch Sibanye und dessen Zeitpunkt, die behördliche Zulassung und sonstige Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, gehören. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den aktuellen Erwartungen von Sibanye und sind naturgemäß beträchtlichen Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die eigentlichen Ergebnisse und der zeitliche Ablauf der Ereignisse könnte infolge dieser Risiken und Unsicherheiten wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Hierzu gehören u.a. Risiken in Verbindung mit der Fähigkeit von Sibanye, die Transaktion zu den geplanten Konditionen und laut Zeitplan abzuschließen, sowie Risiken und Unsicherheiten im Hinblick auf die Erfüllung der Abschlussbedingungen wie u.a., dass der Übernahmevertrag nicht von den Inhabern einer Mehrheit der ausstehenden Aktien von Stillwater bzw. von den Inhabern einer Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigen Aktien von Sibanye genehmigt wird; dass die Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots durch Sibanye nicht von den Inhabern von mindestens 75 % der anwensenden und stimmberechtigten Aktien genehmigt wird; dass die Transaktion nicht von der CFIUS bzw. von der südafrikanischen Zentralbank genehmigt wird; dass konkurrierende Angebote abgegeben werden; das Ergebnis von Gerichtsverfahren, die gegen Sibanye eingeleitet werden könnten; und/oder sonstige Risiken in Verbindung mit der geplanten Transaktion. Sibanye warnt Investoren davor, sich vorbehaltlos auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zu verlassen. Sibanye ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren.


Zusätzliche Informationen zur Transaktion und wo diese zu finden sind

Am 9. Dezember 2016 berichtete Sibanye, dass es eine endgültige Vereinbarung über den Erwerb sämtlicher ausstehender Stammaktien von Stillwater für 18,00 US$ pro Aktie in bar (oder insgesamt 2,2 Milliarden US$) abgeschlossen hatte. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bzw. kein Angebot für den Kauf oder Verkauf von Aktien von Sibanye dar. Das Rundschreiben und sonstige relevante Unterlagen werden an die Aktionäre von Sibanye geschickt oder anderweitig verbreitet werden und werden wichtige Informationen zu dieser Transaktion und damit verbundenen Angelegenheiten enthalten. Den Aktionären von Sibanye wird empfohlen, das Rundschreiben und die dazugehörigen Unterlagen zu lesen, sobald sie verfügbar sind, da sie wichtige Informationen über die Transaktion enthalten werden. Aktionäre von Sibanye können die Bekanntmachung, das Rundschreiben und die sonstigen Unterlagen auf der Website des Unternehmens (www.sibanyegold.co.za) abrufen, sobald diese veröffentlicht wurden.


Über Sibanye Gold Ltd.

Sibanye Gold Ltd. ist ein unabhängiger Bergbaukonzern mit Sitz in Südafrika. Aktuell besitzt und betreibt Sibanye Gold-, Uran- und Platingruppenmetall-(PGMs)-Produktionsstätten und -projekte im gesamten Witwatersrand Basin und entlang des westlichen Schenkels des Bushveld-Komplexes in Südafrika. Darüber hinaus ist Sibanye im Rahmen eines Joint Ventures zu 50 % an Mimosa, einem PGM-Betrieb in Simbabwe beteiligt. Sibanye ist der größte unabhängige Goldproduzent in Südafrika, einer der zehn größten Goldproduzenten weltweit und der fünftgrößte PGM-Produzent der Welt. Der Unternehmenssitz von Sibanye befindet sich unweit von Westonaria in der Provinz Gauteng, in der Nähe seines Betriebs West Wits. Sibanye beschäftigt mehr als 60.000 Angestellte. Die Aktien des Unternehmens notieren an der JSE unter dem Symbol SGL bzw. in Form von American Depositary Shares an der NYSE unter dem Symbol SBGL.


Über Stillwater Mining Company

Stillwater Mining Company ist der einzige US-Bergbaukonzern für Platingruppenmetalle und der größte Primärproduzent von PGMs außerhalb von Südafrika und der Russischen Förderation. PGMs sind seltene Edelmetalle, die in einer Vielzahl von Anwendungen zum Einsatz kommen, u.a. in Autokatalysatoren, Brennstoffzellen, der Wasserstoffreinigung, der Elektronik, in Schmuckwaren, der Zahntechnik, der Medizin und der Münzprägung. Stillwater ist in der Erschließung, Gewinnung und Verarbeitung von PGMs aus einer geologischen Formation im südzentralen Bereich des US-Bundesstaates Montana, die als J-M Reef bezeichnet wird, tätig. J-M Reef ist die einzig bekannte bedeutende Quelle für PGMs in den USA und die weltweit höchstgradige bekannte PGM-Ressource. Darüber hinaus recycelt Stillwater PGMs aus verbrauchten Katalysatoren und anderen industriellen Quellen. Stillwater ist im Besitz der PGM-Kupfer-Lagerstätte Marathon in der kanadischen Provinz Ontario und der porphyrischen Kupfer-Gold-Lagerstätte Altar in der argentinischen Provinz San Juan. Die Aktien von Stillwater werden an der New York Stock Exchange unter dem Symbol SWC gehandelt.



Kontakt

James Wellsted, Head of Investor Relations
Sibanye Gold Ltd.
Tel.: +27 83 453 4014
james.wellsted@sibanyegold.co.za

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch



Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist kein Teil Verkaufsangebots oder Aufforderung eines Angebots zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der Sibanye sein. Diese Pressemitteilung soll nicht in den USA oder in einem anderen Gerichtsbezirk, wo es unzulässig ist, versandt, verteilt, gesendet oder in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden. Die hier erwähnten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht registriert gemäß United States Securities Act of 1933 (der Securities Act) oder bei irgendeiner Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder anderen Gerichtsbezirks der USA und können in den USA direkt oder indirekt nicht angeboten, verkauft, wiederverkauft, übertragen oder ausgeliefert werden außer nach einer Registrierung gemäß oder einer Ausnahme von den Registrierungsbestimmungen des Securities Act. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA oder einem anderen Gerichtsbezirk geben. Die Wertpapiere wurden von der US Securities and Exchange Commission und den staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörden in den USA oder anderen US-amerikanischen Aufsichtsbehörden weder genehmigt noch abgelehnt. Jede gegenteilige Darstellung ist eine Straftat in den USA.

VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sowie mündliche Aussagen, die von Sibanye oder Officers, Directors oder Mitarbeitern in ihrem Auftrag hinsichtlich des Inhalts gegeben werden könnten, bestehen aus oder basieren auf vorausschauenden Aussagen. Den vorausschauenden Aussagen gehen voraus, ihnen folgen oder sie enthalten die Worte können, werden, sollen, erwarten, vorsehen, beabsichtigen, planen, projizieren, schätzen, erwarten, glauben, hoffen, können, ist dazu ausgelegt oder ähnliche Ausdrücke. Diese vorausschauenden Aussagen beinhalten eina Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wovon viele schwer vorhersagbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle Sibanyes liegen und dazu führen könnten, dass sich Sibanyes tatsächliche Resultate und Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die diese vorausschauenden Aussagen angeben oder beinhalten. Diese Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren schließen unter anderem ein, Sibanyes Fähigkeit zum Abschluss der Transaktion, Sibanyes Fähigkeit die erworbenen Assets in die bestehenden Betriebe zu integrieren, Sibanyes Fähigkeit die erwartete Wirtschaftlichkeit und andere Kosteneinsparungen in Verbindung mit der Transaktion zu erreichen, den Explorationserfolg und Entwicklungsaktivitäten sowie andere Risiken. Sibanye ist nicht verpflichtet, etwaige vorausschauende Informationen öffentlich auf den neuesten Stand zu bringen oder auf andere

Weise zu korrigieren, um Ereignisse oder Umstände nach Datum dieses Dokuments oder das Auftreten von Veränderungen in Sibanyes Erwartungen hinsichtlich dazu zu reflektieren. Diese Pressemitteilung enthält Informationen über Mineralvorräte und Ressourcen, die gemäß des South African Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources und Mineral Reserves (der SAMREC Code) und gemäß des U.S. Securities and Exchange Commissions Industry Guide 7 erstellt wurden.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
 
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